Mit den jüngsten Veröffentlichungen zur FATCA hat der US-Fiskus den Rahmen für eine forcierte Umsetzung im Kampf gegen US-Steuerhinterziehung im Ausland konkretisiert. Für die Finanzinstitute in Deutschland und Österreich ist damit der Startschuss gefallen, angesichts der engen Fristen die zunächst teilweise zurückgestellten Aktivitäten zum „Foreign Account Tax Compliance Act“ anzugehen.
Dazu zähle neben dem Thema Strafbesteuerung vor allem das Reporting - so das Ergebnis einer aktuellen Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
Obwohl von der US-Steuerbehörde mit den neuesten Proposed Regulations (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 10. Februar 2012) noch immer nicht alle FATCA-Anforderungen abschließend geklärt würden, sei die Regelungsgrundlage jetzt bezüglich der nächsten Meilensteine so stabil, dass mit den Analysen zum Reporting und zur vorgesehenen Strafbesteuerung begonnen werden könne, so Steria Mummert Consulting. Da die Verhandlungen für die weitere Ausgestaltung mit verschiedenen europäischen Staaten und den USA noch andauerten und noch keinerlei Entwürfe nationaler Vorgaben vorlägen, empfehle es sich, zunächst auf die US-Vorgaben abzustellen. Bei der Umsetzung der Teilaspekte Strafbesteuerung und Reporting solle aber insbesondere darauf geachtet werden, die Umsetzung der FATCA-Lösung so voranzutreiben, dass ein Umschwenken auf ein sich abzeichnendes Reporting an die nationalen Steuerbehörden zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich ist.
Die Fristen für die Umsetzung sind eng gesteckt. Das vereinfachte FATCA-Reporting gilt bereits für das Kalenderjahr 2013. Zum 01. Juli 2013 müssen zudem die Vorbereitungen zur „Kontoinhaber Due Dilligence“ abgeschlossen sein. Im Januar 2014 folgt dann die Strafbesteuerung auf so genannte „witholdable payments“.
Die finalen Vorgaben zur FATCA sind für den Sommer 2012 angekündigt.
Weitere Informationen: Steria Mummert Consulting
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