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Whistleblowing  
12.09.2025

Externe Meldestelle des Bundes erhält deutlich mehr Hinweise

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Meldestelle bearbeitet Meldungen hinweisgebender Personen und berät und informiert Personen. (Grafik: Victor.Moussa/stock.adobe.com)
Bei der externen Meldestelle des Bundes sind 2024 deutlich mehr Meldungen eingegangen als im Jahr zuvor.

Das geht aus dem Jahresbericht 2024 der Meldestelle hervor, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat. Demnach gibt es seit September 2024 einen „markanten Anstieg“. Insgesamt 1.802 Meldungen wurden im vergangenen Jahr übermittelt. Auch die Zahl der Beratungen habe „stark zugenommen“.

Die Meldestelle bearbeitet Meldungen hinweisgebender Personen und berät und informiert Personen, die eine Meldung erwägen. Gemeldet werden können insbesondere Informationen über alle Straftaten, Verstöße gegen Bußgeldvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Verstöße gegen bestimmte Vorschriften der Europäischen Union.

Meldungen können – auch anonym – per Brief, während eines Telefonats, im Rahmen eines persönlichen Treffens, per E-Mail oder über das Online-Formular auf der Webseite der Meldestelle des Bundes abgegeben werden. Im ersten Halbjahr 2025 gingen bei der Meldestelle bereits rund 1.400 Meldungen ein.

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