Experten aus Lehre und Wirtschaft sowie Verbänden diskutierten die Rolle international tätiger Unternehmen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Menschenrechten. Mehr Balance zwischen Regulierungsversuchen und unternehmerischer Selbstverpflichtung ist eine Forderung.
Risikolagen, in denen Unternehmen Menschenrechte verletzen könnten, seien nach Meinung der Experten z.B. die Verletzung internationaler Kernarbeitsnormen (Verbot der Zwangsarbeit oder Kinderarbeit, Diskriminierungsverbot) und anderer grundlegender Sozialstandards, aber auch die Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte wie etwa das Recht auf Wasser, Nahrung oder angemessenes Wohnen. Zu den Risikolagen gehöre ebenso die mögliche Teilnahme an internationalen Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Folter oder sonstiges staatliches Unrecht.
Unternehmen müssten daher bereits im Ansatz ihre Verantwortung in Menschenrechtsfragen wahrnehmen, zum Beispiel mit der Überprüfung ihrer Einkaufspraxis im Ausland. Sie können auch mit ihrer internationalen Präsenz die Grundlagen von politischer Partizipation und Teilhabe am Wohlstand legen.
Plädiert wurde jedoch auch für eine angemessene Balance zwischen Regulierungsversuchen (Compliance-Misstrauensmanagement) und unternehmerischer Selbstverpflichtung (Integrität - Vertrauensmanagement). Es gehe darum, nicht nur Abweichungen bei der Umsetzung von Menschenrechten oder Arbeitsstandards zu bestrafen, sondern ebenso positive Ansätze und Beispiele zu unterstützen. Auch die Politik trage hier Verantwortung: Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass bei Investitionen im Ausland und in Fällen der Außenwirtschaftsförderung menschenrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Die Anhörung fand im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 07. April statt. An ihr nahmen je ein Vertreter des Instituts für Frieden und Entwicklung der Universität Duisburg-Essen, des Internationalen Hochschulinstituts Zittau, des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), von Amnesty International sowie je ein Unternehmensvertreter der Metro Group und der Daimler AG teil.
Weitere Informationen: Deutscher Bundestag
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