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EU will Datenschutz reformieren

Die EU fordert Fortschritte bei der Modernisierung der europäischen Datenschutzvorschriften, um den Schutz der Privatsphäre im Internet zu verbessern und Unternehmen zu unterstützen.

Wie die Europäische Kommission berichtet, befürchten 9 von 10 Europäern, dass Apps für mobile Geräte ihre Daten ohne ihre Zustimmung erfassen. 7 von 10 machen sich Sorgen darüber, wie Unternehmen ihre bereitgestellten Informationen verwerten könnten. Die Verbesserung des Datenschutzes könnte dazu beitragen, dieses Vertrauen teilweise wiederherzustellen.

Bereits im Januar 2012 hat die Europäische Kommission Rechtsvorschriften formuliert, die aber erst Gesetzeskraft erlangen, wenn sie von den gemeinsamen Gesetzgebungsorganen der EU, dem Parlament und dem Ministerrat, angenommen werden. Es steht zu hoffen, dass dies bis Ende des Jahres der Fall sein wird, so heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Europäischen Kommission zum EU-Datenschutztag.

Mit den geplanten Reformen sollen in der EU einheitliche Regelungen angewandt werden, um die Vorschriften aus dem Jahr 1995, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt wurden, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.

Usern und Verbrauchern soll ein leichterer Zugang zu ihren eigenen Daten ermöglicht werden, so dass sie ihre Daten löschen lassen können, wenn keine rechtmäßigen Gründe für deren Speicherung vorliegen. Außerdem sollen die nationalen Datenschutzbehörden die Befugnis erhalten, den Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, Geldbußen aufzuerlegen. Für Strafverfolgungszwecke gesammelte personenbezogene Daten würden besser geschützt. Gleichzeitig könnten durch einheitliche Datenschutzvorschriften für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb des Binnenmarktes haben, gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Die Umsetzung der Vorschläge würde den Unternehmen eine erhebliche Verringerung der Verwaltungskosten bringen.Für Kleinunternehmen sind bestimmte Ausnahmeregelungen vorgesehen, um deren finanzielle Belastung zu verringern.

Quelle: Europäische Kommission, ec.europa.eu/news/justice/140128_de.htm

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