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EU-Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten

Einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums in der EU und eine Strategie für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern hat die EU-Kommission am 1. Juli 2014 veröffentlicht:

  1. Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen gewerbsmäßige Rechtsverletzungen in den Mittelpunkt der EU-Politik im Bereich der Immaterialgüterrechtsdurchsetzung gestellt werden (Grundsatz "Follow the money").
  2. In der Strategie werden auf der Basis eines internationalen Ansatzes die neuesten Entwicklungen untersucht und Möglichkeiten geprüft, die der Kommission derzeit zur Verfügung stehenden Mittel zu verbessern, um höhere Standards beim Immaterialgüterschutz in Drittländern zu fördern und den Handel mit schutzrechtsverletzenden Waren zu unterbinden.
Im Einzelnen sieht der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums u.a. Folgendes vor:
  • Aufnahme eines Dialogs mit den Interessenträgern (z.B. mit Online-Anbietern von Werbe- und Zahlungsdienstleistungen) zur Verringerung der Gewinne aus gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen im Internet;
  • Einführung besonderer Sorgfaltspflichten für alle Akteure, die an der Herstellung von Waren mit einem hohen Gehalt an geistigem Eigentum beteiligt sind, da eine verantwortungsvolle Kontrolle der Lieferkette und die Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten das Risiko von Schutzrechtsverletzungen verringert;
  • Unterstützung kleiner Unternehmen bei der wirksameren Durchsetzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums durch Verbesserung der Gerichtsverfahren;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Austausch bewährter Methoden.
In Bezug auf den internationalen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums werden u.a. die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen:
  • Fortsetzung der multilateralen Bemühungen zur Verbesserung des internationalen Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums und Gewährleistung eines angemessenen und effizienten Schutzes für die Rechteinhaber in den das Immaterialgüterrecht betreffenden Kapiteln bilateraler Handelsabkommen;
  • Durchführung regelmäßiger Erhebungen zur Aufstellung einer Liste von "Schwerpunktländern" für gezielte Anstrengungen der EU;
  • Unterstützung von KMU und Rechteinhabern vor Ort durch konkrete Maßnahmen wie Helpdesks für Rechte des geistigen Eigentums;
  • Bereitstellung und Bekanntmachung von geeigneten Programmen für technische Hilfe auf dem Gebiet des geistigen Eigentums für Drittländer (z.B. Schulung, Kapazitätsaufbau, Mobilisierung von Vermögenswerten in Form von geistigem Eigentum).
Diese Maßnahmen sollen noch in 2014 und 2015 eingeleitet und durchgeführt werden. Die Kommission wird genau verfolgen, wie diese Initiativen umgesetzt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Kommission prüfen, ob weitere, möglicherweise legislative Maßnahmen erforderlich sind.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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