Die Prioritäten liegen auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie und auf klimarelevanten Aspekten.
Die Erklärung enthält
Die Prüfungsschwerpunkte der IFRS-Abschlüsse auf einen Blick:
Die Empfehlungen zu nichtfinanziellen Informationen beziehen sich auf
Außerdem fordert die ESMA die Emittenten auf, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die Offenlegungspflichten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung zu erfüllen, die am 1.1.2022 in Kraft tritt.
Erwägungen im Zusammenhang mit APM
In Bezug auf APM wird in der Erklärung hervorgehoben, dass Emittenten bei der Anpassung, Kennzeichnung und Schaffung neuer APM zur Darstellung der Auswirkungen der Pandemie Vorsicht walten lassen sollten. Die ESMA betont, dass ab dem Geschäftsjahr 2021 und gemäß Artikel 4 der Transparenzrichtlinie alle Finanzberichte im Einklang mit dem einheitlichen elektronischen Format zu verfassen sind.
Die englischsprachige Pressemitteilung der ESMA finden Sie hier. Die Prüfungsschwerpunkte sind hier veröffentlicht.
(ESV/fab)
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