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Nachhaltigkeitsberichte  
12.09.2025

Empfehlungen der EU-Kommission an KMU in der Kritik

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Kommission hat inhaltliche Änderungen am ESRS VSME vorgenommen. (Grafik: by-studio/stock.adobe.com)
Die EU-Kommission hat ihre „Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)“ vorgelegt – ein Schritt, der zunächst nach Entlastung klingt, bei genauerem Hinsehen jedoch viele Fragen offenlässt.

Darauf geht Dr. Josef Baumüller ausführlich in der ZCG Zeitschrift für Corporate Governance ein. Grundlage der Empfehlung der Kommission ist der ESRS VSME – ein von der EFRAG entwickelter Standard, der KMU eine vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung auf freiwilliger Basis ermöglichen soll.

Doch bei der Umsetzung zeigen sich Schwächen. Der Autor kritisiert insbesondere sprachliche Fehler und Inkonsistenzen in den offiziellen Übersetzungen. Unterschiedliche Begriffe für denselben Inhalt oder missverständliche Übertragungen sorgen für Verwirrung und erschweren die Akzeptanz.

Die Kommission hat außerdem inhaltliche Änderungen am ESRS VSME vorgenommen: Guidance-Teile wurden ausgegliedert, Definitionen und Berechnungen angepasst, einzelne Bestandteile gestrichen. Hinzu kommt, dass die Empfehlung nicht diejenigen größeren Unternehmen mit bis 1.000 Beschäftigten berücksichtigt, die künftig von der Berichtspflicht befreit werden sollen.

Für die Praxis bedeutet das aus Sicht des Autors: Wer Nachhaltigkeitsberichte erstellt, sollte sich am ursprünglichen ESRS VSME orientieren, auch wenn dieser nur auf Englisch vorliegt.

Der vollständige Beitrag erscheint in der ZCG-Ausgabe 5/2025.

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