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Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Entscheidung zu Liquiditätsregeln

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Chefs der Notenbanken und obersten Bankenaufseher der im Baseler Ausschuss vertretenen Länder zur Überarbeitung der kurzfristigen Liquiditätskennziffer „Liquidity Coverage Ratio“ (kurz LCR) für Kreditinstitute. Die LCR soll nun stufenweise von 2015 bis 2019 eingeführt werden – ursprünglich war ihre Einführung zu Beginn dieses Jahres vorgesehen (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 16. November 2012).

Positiv bewertet die DK, dass die als Bestandteile des Liquiditätspuffers anerkannten Aktiva ausgeweitet werden. Dies hatte sie bereits im Jahr 2010 gefordert. Die Aktiva des Liquiditätspuffers sind Vermögensgegenstände, die sehr schnell zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen veräußert werden können, um eine Liquiditätskrise zu bewältigen.

Die vorgenommenen Änderungen stellen den Liquiditätspuffer auf eine breitere Basis ohne die strengen Anforderungen an liquide Vermögensgegenstände aufzugeben. Da aber nach wie vor 60 Prozent des Liquiditätspuffers aus Zentralbankguthaben und Staatsanleihen bestehen sollen, besteht für Banken noch immer nur ein geringer Spielraum, den Puffer balanciert auszufüllen. Angesichts der aktuellen Lage in Europa fällt es laut der DK schwer, diese einseitige Präferenz für Staatsanleihen nachzuvollziehen.

Die Überarbeitung der aufsichtlich vorgegebenen Annahmen zu Liquiditätsabflüssen führt aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft nun an vielen Stellen zu realistischeren Niveaus. Als sinnvoll erachtet wird auch die Möglichkeit der Nutzung des Liquiditätspuffers in Stressphasen sowie die stufenweise Einführung der Liquidity Coverage Ratio von 2015 bis 2019. Dies müsse laut der DK aber dazu führen, dass sowohl die diesseits als auch jenseits des Atlantiks gelegenen Mitgliedstaaten des Baseler Ausschusses diese Regelungen umsetzen.

Weitere Informationen: Bankenverband

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