Am 5. Februar 2013 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die im Verlauf des Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 15. März 2013 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission am 24. Mai 2013 einfließen.
Die Regierungskommission hatte erstmals im Jahr 2012 erfolgreich Kodexanwender, Wissenschaft und andere Experten zu einem schriftlichen Konsultationsverfahren zu Kodexänderungsvorschlägen eingeladen (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 03. Februar 2012).
Die überwiegende Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungen ist nicht materiell und soll dazu beitragen, den bereits im europäischen Vergleich kompakten Kodex punktuell zu verschlanken und noch besser lesbar zu machen.
Die Kommission schlägt u.a. vor, insgesamt sechs Empfehlungen sowie eine Anregung zu streichen. Bei ihren Änderungsvorschlägen hat die Kommission darauf geachtet, dass der Kodex auch in Zukunft seinen Auftrag in vollem Umfang erfüllen wird. So bleiben vor allem die Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie auch internationale Investoren durch Zusammenfassung in einem Kompendium transparent. Hinzu kommt die Aufstellung von Standards für gute Unternehmensführung.
In die Diskussion sind Anregungen, u.a. vom Deutschen Juristentag, eingeflossen, die die Regierungskommission im Verlauf des vergangenen Jahres erhalten hat.
Eine detaillierte Erläuterung aller Änderungsvorschläge der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist auf der Website der Kommission www.corporate-governance-code.de verfügbar.
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