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Mobiles Arbeiten  
09.02.2023

Darauf müssen Arbeitgeber bei Remote Work im Ausland achten

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Arbeitgebenden steht es frei, verbindliche Grundlagen für Remote Work im Ausland zu schaffen. (Foto: cherryandbees/stock.adobe.com)
In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden.

Immer mehr Beschäftigte wollen dies auch aus dem Ausland tun, stellt der Digitalverband Bitkom fest. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollten viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschten sich dabei eine aktive politische Flankierung. Bitkom zufolge fordern 46 Prozent von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Bitkom im November 2022 unter 854 Unternehmen.

Im jetzt veröffentlichten Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt Bitkom Unternehmen Praxishilfe, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Best-Practice-Beispiele erörtert.

Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten? 

Gesetzlich zumindest noch nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.

Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten? 

Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umsetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselands beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.

Brauche ich eine A1-Bescheinigung? 

Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja: Auch für Remote Work aus dem Ausland wird sie benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.

Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?

Betriebsstättenprinzip, Doppelbesteuerungsabkommen, Musterabkommen der OECD, Vertreterbetriebsstätte – hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen.

Der Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ steht hier zum Download bereit.

(fab)

Zeitschrift für Risikomanagement (ZfRM)

In Zeiten starker Umwälzungen und Krisenlagen bietet die einzige deutschsprachige Zeitschrift speziell zum Risikomanagement umfassende Orientierung. Nur wer wesentliche Risiken frühzeitig identifizieren, analysieren und bewerten kann, wird langfristig die richtigen Entscheidungen für sein Unternehmen treffen.

Früher informiert, schneller reagieren

Alles, was Sie im Risikomanagement fachlich und beruflich weiterbringt, präsentiert von inspirierenden Vordenkern und erfahrenen Kollegen: Die wichtigsten Praxisfragen risikobasierter Unternehmensführung finden Sie hier laufend aktuell aus erster Hand beantwortet.

  • Werden die gesetzlichen Vorschriften und Standards zur Erkennung und Abwehr von Risiken beachtet?
  • Ist das Risikomanagement angemessen aufgestellt?
  • Wie arbeiten die Kontrollfunktionen zusammen?
  • Erhalten Vorstand bzw. Geschäftsführung die relevanten Informationen?
  • Was lässt sich gegen wachsende Wirtschaftskriminalität unternehmen?
  • Wie lassen sich ESG-Risiken identifizieren und managen?

Zwei gut sortierte Rubriken

Anschaulich aufbereitet in den zwei Rubriken „Risk Governance“ und „Risk Management“, finden verantwortliche Führungskräfte – sowohl im operativen Risikomanagement als auch in der Unternehmensleitung – wichtige Entscheidungshilfen und Tipps für die Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen.


New Work 18.05.2022
Forsa-Umfrage: „Hybrides Arbeiten bestimmt die Zukunft“
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