Immer mehr Beschäftigte wollen dies auch aus dem Ausland tun, stellt der Digitalverband Bitkom fest. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollten viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschten sich dabei eine aktive politische Flankierung. Bitkom zufolge fordern 46 Prozent von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Befragung von Bitkom im November 2022 unter 854 Unternehmen.
Im jetzt veröffentlichten Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt Bitkom Unternehmen Praxishilfe, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Best-Practice-Beispiele erörtert.
Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?
Gesetzlich zumindest noch nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.
Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?
Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umsetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselands beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung?
Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja: Auch für Remote Work aus dem Ausland wird sie benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.
Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?
Betriebsstättenprinzip, Doppelbesteuerungsabkommen, Musterabkommen der OECD, Vertreterbetriebsstätte – hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen.
Der Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ steht hier zum Download bereit.
(fab)
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