Neben rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen sind auch Fragestellungen aus der Wirtschaftsprüfung und der IT essentiell, so Rödl & Partner. Die Unternehmensberatung hat zu diesen fünf zentralen Punkten die wesentlichen Aspekte in Schlagworten zusammengetragen.
1. Rechtliche Themen
2. Steuern
3. Sicherung der Liquidität
4. Rechnungslegung und Prüfung
5. IT
Speziell zum Datenschutz stellt das Beratungsunternehmen fest, dass nicht nur die Staaten, sondern auch Unternehmen verpflichtet sind, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie erheben und verarbeiten zurzeit manche Arbeitgeber personenbezogene Daten von Beschäftigten. Zu klären ist die Frage, ob Arbeitgeber das Recht haben, Informationen über den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer in diesem Umfang einzuholen.
Um eine Ausbreitung des Virus unter den Beschäftigten zu verhindern, ist die Erhebung und Verarbeitung von Informationen zulässig, so Rödl & Partner. Es sei erlaubt zu fragen, ob ein Beschäftigter sich in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Gebiet befunden hat oder einen direkten Kontakt zu einem Erkrankten hatte.
Die Offenlegung personenbezogener Daten von nachweislich infizierten oder unter Infektionsverdacht stehenden Personen zur Information von Kontaktpersonen sei restriktiv zu sehen und nur rechtmäßig, wenn die Kenntnis der Identität für die Vorsorgemaßnahmen der Kontaktpersonen ausnahmsweise erforderlich ist. Das Unternehmen müsse sicherstellen, dass eine Bekanntgabe von Infektionsfällen eine geringstmögliche Offenlegung von personenbezogenen oder -beziehbaren Daten einhält. Es empfiehlt sich auch, dass eine möglichst anonyme Sprachregelung in den Teams und vor allem nach außen gegenüber Dritten genutzt wird.
Weitere Infos zum Quick-Check finden Sie hier.
(ESV/fab)
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