Zum 1. Dezember 2010 sind die neuen Berufsgrundsätze für Unternehmensberater im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) in Kraft getreten.
Nach Aussage des BDU wurden die bereits seit 1954 existierenden Richtlinien zur Berufsausübung noch klarer formuliert und inhaltlich erweitert. Damit greife der Verband eine Forderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an die Verbände in Europa auf, sich Verhaltenskodizes zu geben oder weiterzuentwickeln. Die EU hat sich insbesondere für die Wirtschaft das Ziel gesetzt, die Auswahl geeigneter Dienstleister zu erleichtern.
Die überarbeiteten BDU-Berufsgrundsätze stellen laut Verband noch stärker als zuvor die wesentlichen Pflichten eines Unternehmensberaters im BDU in den Mittelpunkt. So werden die Anforderungen an die Vertraulichkeit oder zur Vermeidung von Interessenkollisionen ausdrücklich verankert. Neu ist unter anderem eine Pflicht zur Weiterbildung.
Die neuen Berufsgrundsätze gelten für BDU-Unternehmensberater und BDU-Personalberater gleichermaßen und wurden von der Mitgliederversammlung des Verbandes am 21. Oktober 2010 beschlossen.
Weitere Informationen: Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
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