In den vergangenen 10 Jahren startete die Bafin insgesamt 4.515 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Hochphase lag in den Jahren 2012 bis 2014 mit jeweils mehr als 600 Neufällen. Die von 2010 bis Ende 2019 verhängten Bußgelder summieren sich auf 105,5 Millionen Euro. Davon entfallen allein 47,6 Millionen Euro auf das Jahr 2015. Die höchste seit 2010 verhängte Geldbuße beträgt 1,34 Millionen Euro.
Weiter teilt die Bundesregierung mit, dass die Bafin vergangenes Jahr 83 Verfahren aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen und 273 Verfahren aus Opportunitätsgründen einstellte. Eine Einstellung aus Opportunitätsgründen kommt in Betracht, wenn sich ein Sachverhalt noch nicht hinreichend klären ließ, dessen genaue Aufklärung aber „erheblichen Ermittlungsaufwand erfordern würde, der außer Verhältnis zur Bedeutung der Tat steht“, so die Bundesregierung.
575 Bußgeldverfahren waren Ende 2019 noch offen, darunter 249 Verstöße gegen Stimmrechtsmitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, 133 Verstöße gegen Finanzberichterstattungspflichten und 71 Verstöße gegen Ad hoc-Publizität. Weitere Verfahren betreffen beispielsweise Einreichungspflichten zur Rechnungslegung, Marktmanipulation und das Verdachtsmeldewesen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu Bußgeldverfahren der Bafin finden Sie hier.
Aufsichtsrechtlich motivierte BilanzpolitikAutor: Felix KraußIFRS-Konzernabschlüsse von Kreditinstituten dienen auch als Grundlage zur Berechnung aufsichtsrechtlicher Kapitalquoten nach der CRR. Damit bilden sie zugleich unmittelbare Anknüpfungspunkte für eine materielle Bilanzpolitik bezüglich finanzieller Vermögenswerte zur Beeinflussung dieser Kennzahlen.
Eine wichtige Untersuchung, die für mehr Transparenz und eine effektivere Beaufsichtigung Reformvorschläge für das aufsichtsrechtliche Rahmenwerk entwickelt – und ein nützliches Instrument zur fallspezifischen Beurteilung einschlägiger bilanzpolitischer Entscheidungen. |
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