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Auslandsbestechung: aktive Verfolgung in Deutschland

Bei der Verfolgung von Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr schneidet Deutschland im globalen Vergleich laut Transparency International gut ab. Zur weiteren Verbesserung wird u.a. die Einführung eines „Unternehmensstrafrechts“ vorgeschlagen.

In Deutschland wird Auslandsbestechung aktiv verfolgt. Auf internationaler Ebene ist dies nur in sieben von 36 Ländern der Fall. Neben Deutschland bekämpfen auch Norwegen, die Schweiz, die USA, Dänemark, Großbritannien und Italien aktiv Bestechungsfälle im Zusammenhang mit dem internationalen Geschäftsverkehr. Das geht aus dem neuen Bericht über den Stand der Verfolgung von Auslandsbestechung von Transparency International (TI) hervor. Auf internationaler Ebene, so TI, bestünden damit noch große Defizite bei der Umsetzung der OEDC Konvention gegen Auslandsbestechung.

Um Spielräume bei der Bekämpfung in Deutschland noch besser zu nutzen, schlägt TI die Einführung eines „Unternehmensstrafrechts“ vor und argumentiert, dass im Rahmen eines Strafurteils höhere finanzielle Strafen verhängt werden können. Weiter soll es ein bundesweites Korruptionsregister geben, um straffällige Unternehmen vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Bisher gibt es Korruptionsregister in einzelnen Bundesländern, so z.B. in Nordrhein-Westfalen und Berlin. Ein Gesetzentwurf für ein bundesweites Korruptionsregister-Gesetz wurde jedoch 2008 im Bundestag abgelehnt.

Im so genannten OECD Progress Report untersucht Transparency International das Ausmaß der Verfolgung von Auslandsbestechung in 36 der 38 OECD-Staaten. Basis ist das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Es wurde 1999 in deutsches Recht umgesetzt.

Weitere Informationen: Transparency International Deutschland e.V

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