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Bekämpfung kreativer Steuergestaltung  
23.09.2016

Aus Apple und Co die richtigen Lehren ziehen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Armgerechnet: Demm will die 11-Punkte-Agenda begegnen (Foto: Franz Pfuegl/Fotolia.com)
Eine 11-Punkte-Agenda, zusammengestellt von zwei SPD-geführten Ministerien, für eine faire Unternehmensbesteuerung in Deutschland und Europa soll verhindern, dass sich Konzerne weiterhin künstlich arm rechnen.
Die Initiative, die am 22. September 2016 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und dem nordrhein-westfälischen Finanzministerium präsentiert wurde, hat das Ziel, die sogenannte kreative Steuergestaltung transnationaler Konzerne wirksamer als bisher zu bekämpfen. Dazu sollen nach Überzeugung der Initiatoren folgende Maßnahmen ergriffen werden, die wir in Auszügen wiedergeben:

Sachverhalte aufklären und überprüfen, Steuern nachfordern: Eine der in Deutschland registrierten Apple-Gesellschaften, die Apple Retail Germany B.V. & Co. KG in Frankfurt a. M., die für den Verkauf von Apple-Geräten über die Apple-Stores zuständig ist, generiert beinahe eine halbe Milliarde Euro Umsatz. Der Gewinn hingegen beträgt nur ca. zehn Millionen Euro. Entsprechend niedrig sind die Steuerzahlungen, die zusätzlich durch einen hohen Verlustvortrag gemindert werden. Hier und in vergleichbaren Fällen muss durch das Bundeszentralamt für Steuern und das Bundesfinanzministerium (BMF) aufgedeckt werden, ob sich Apple „künstlich arm” rechnet. Das BMF muss über die Länderfinanzverwaltungen zumindest den Nachweis über die Unbedenklichkeit der von Apple deklarierten Ergebnisse erwirken oder Steuern nachfordern.

Steuervollzug stärken: Der Steuervollzug muss möglichst in der gesamten EU gestärkt werden. Darauf dürfe aber nicht gewartet werden, so die Initiatoren. Es müssten unverzüglich auch alle Möglichkeiten auf nationaler Ebene genutzt werden. Dazu gehören bundesweit einheitliche Prüfungsstandards, regelmäßige Betriebsprüfungen auch in Bezug auf Beteiligungen an Briefkastenfirmen sowie Steuerprüfungen bei Unternehmen und Vermögenden, die Beteiligungen und Geschäfte in Nicht-EU-Staaten unterhalten. Noch bestehende Hemmnisse für eine effektive Betriebsprüfung hinsichtlich der Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Briefkastenfirmen sollen beseitigt werden.

Informationsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit stärken: Eine Konsequenz aus vergleichbaren Steuergestaltungen sei es, dass der Öffentlichkeit mehr Möglichkeiten zur Kontrolle von Unternehmen gegeben werden müsste. Deswegen sei ein öffentliches Reporting von großen, international agierenden Unternehmen unter Berücksichtigung legitimer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nötig. Dabei könne bereits eine systematische Zusammenstellung vorhandener, aber versteckter und versprengter Daten in der EU sowie ein detaillierter Ausweis der Aktivitäten in solchen Staaten außerhalb der EU, die an den BEPS-Vereinbarungen nicht teilnehmen („Steueroasen”), hilfreich sein.

Es sei ein legitimes Interesse der Öffentlichkeit und der Steuerzahler zu erfahren, in welchen Staaten große Unternehmen rechtsstaatliche Sicherheit, Infrastrukturen und Fachkräfte in Anspruch nehmen und in welchen sie Steuern zahlen. Ein dauerhaftes Auseinanderfallen der Nutzung öffentlicher Leistungen und des Steuerbeitrags internationaler Unternehmen ist eine Belastung der Gesellschaft und der Demokratie.

Weitere Maßnahmen gegen kreative Steuergestaltung
Weiterhin fordert die Initiative folgende Maßnahmen:
  • Wiederbelebung der Verhandlung über eine Gemeinsame Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKB) mit Mindeststeuersätzen in der EU. 
  • Einführung gemeinsamer Steuerprüfungen, die die nationalen Steuerverwaltungen bei multinationalen Konzernen durchführen (sog. Joint Audits).
  • Vereinheitlichung der Regelungen für die ermäßigte Besteuerung von Lizenzeinnahmen (sog. Patenboxen)
  • Einschränkung der Quellensteuerbefreiung für Lizenzgebühren in der EU.
  • Schlupflöcher bei Lizenzgestaltungen rasch beseitigen.
  • Berichtspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungsfälle.
  • Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung durch Offenlegung von Steuersparmodellen.
  • Anonymität darf nicht zur Verjährung führen.

Bemerkenswert an dieser Initiative ist nach Einschätzung von Beobachtern, dass sie auf Bundesebene vom Wirtschaftsministerium und nicht auch vom fachlich zuständigen Bundesfinanzministerium unter Wolfgang Schäuble (CDU) vertreten wird. Dieses Ministerium wird vielmehr im ersten Punkt der Agenda konkret zum Handeln aufgefordert („Das BMF muss über die Länderfinanzverwaltungen zumindest den Nachweis über die Unbedenklichkeit der von Apple deklarierten Ergebnisse erwirken oder Steuern nachfordern”). Wenig überraschend ist hingegen, dass auf Länderebene das nordrhein-westfälische Finanzministerium unter Norbert Walter-Borjans an der Initiative beteiligt ist, der auch mit dem Zukauf von Steuerhinterzieherdaten zu mehr Steuergerechtigkeit beizutragen versucht.


Quelle: BMWI

(ESV/map, hjh)


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