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Aufsicht für Ratingagenturen gesetzlich festgelegt

Das Bundeskabinett verabschiedete das Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung. Damit setzt Deutschland Vorgaben der EU für die Kontrolle von Ratingagenturen um. Aufsichtsbefugnisse und Informationspflichten ändern sich.

Das beschlossene Gesetz enthält Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes. Es soll spätestens bis 7. Juni 2010 in Kraft treten.

Laut Gesetz wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die zuständige Behörde für die Aufsicht der Ratingagenturen sein, ab Januar 2011 wird dies jedoch die neue Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übernehmen. Es wird ein Bußgeldkatalog in das Wertpapierhandelsgesetz aufgenommen, um Verstöße gegen die Vorgaben der EU-Ratingverordnung sanktionieren zu können. In besonders schwierigen Fällen können Bußgelder bis zu einer Million Euro verhängt werden. Ratingagenturen sollen sich zudem einmal jährlich einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen, der der BaFin Bericht erstatten muss. Die Behörde kann unabhängig davon auch ohne konkreten Anlass Prüfungen von Ratingagenturen durchführen.

Ratingagenturen wird vor dem Hintergrund der Finanzkrise ein folgenreiches Versagen zum Vorwurf gemacht. Es sei eine der zentralen Lehren der Krise, dass kein Marktakteur und kein Produkt auf den globalen Finanzmärkten ohne entsprechende Regulierung und Aufsicht sein dürfe, so das Bundesfinanzministerium. Die EU-Staaten hätten sich daher auf eine stärkere Überwachung für Ratingagenturen geeinigt. Laut EU-Verordnung müssen sich in der EU tätige Ratingagenturen auch registrieren lassen und dürfen keine Beratungsleistungen für Unternehmen erbringen, die sie bewerten.

Weitere Informationen: Europäische Kommission




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