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EU-Umwandlungsrichtlinie  
30.11.2022

Anpassung im Lobbyregistergesetz beschlossen – Umfassendere Änderung in Planung

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Änderung im Lobbyregistergesetz bezieht sich auf Informationspflichten. (Grafik: merklicht.de/stock.adobe.com)
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat jetzt den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie in geänderter Fassung beschlossen.

Der Entwurf der Bundesregierung wurde mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen um Gesetzesänderungen erweitert, unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Versicherungsvertragsgesetz und im Lobbyregistergesetz. Das teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) mit.

Die Änderung im Lobbyregistergesetz bezieht sich auf die in Paragraf 3 geregelten Informationspflichten, die Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern aufgelegt werden. Danach soll im Fall von Schenkungen Dritter auf die Angabe von Name, Firma oder Bezeichnung der Geberin oder des Gebers ebenso verzichtet werden wie auf die Angabe des Wohnorts oder Sitzes des Gebenden. Dies gilt bis zu einer geplanten umfassenderen Änderung des Gesetzes, längstens jedoch bis zum 31.12.2023.

„Zahlreiche Organisationen prognostizieren einen erheblichen Spendenrückgang infolge einer verpflichtenden Offenlegung von Spendernamen und sehen hierdurch Hilfs- und Unterstützungsleistungen im In- und Ausland gefährdet“, begründen die Koalitionsfraktionen die Änderung im Lobbyregistergesetz.

Eine Änderung des Lobbyregistergesetzes wird aktuell erarbeitet, hatte die Bundesregierung vor kurzem auf eine Kleine Anfrage ausgeführt. Demnach stimmt sich die Regierung in Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Ausweitung der Eintragungspflicht und Fragen des Gesetzgebungsverfahrens ab. Zur Frage der Einführung eines „Fußabdrucks“, also einer „stärkeren Transparenz der Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen“, befinde sie sich in der internen Willensbildung.

(ESV/fab)

Risk, Fraud & Compliance

Compliance managen

Beispiellose unternehmerische Skandale haben Kunden und die öffentliche Meinung, Mitarbeiter und Führungskräfte für Compliance neu sensibilisiert. Doch welche Lehren ergeben sich daraus für die Gestaltung professioneller Compliance-Systeme? Die ZRFC beleuchtet die facettenreiche Thematik mit Fokus auf den gesamten Compliance-Management-Prozess, praxisnah und fachübergreifend.

In den Rubriken Prevention – Detection – Management werden Ihnen Methoden, Systeme, Maßnahmen, Instrumente und Technologien zum Umgang mit Fraud und Non-Compliance vorgestellt, die

  • präventiv der zielgerichteten Verhinderung dienen,
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In der Rubrik Legal werden übergreifende rechtliche Fragestellungen zu Risk, Fraud und Compliance erörtert.

In der wiederkehrenden Rubrik Profession finden Sie aktuelle Informationen zur Entwicklung des Berufsstands des Compliance Officers/-Beauftragten.

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Transparenz 07.10.2022
Lobbyregister wird weiterentwickelt – Regierung erwägt Einführung eines „Fußabdrucks“
Eine Änderung des Lobbyregistergesetzes wird aktuell erarbeitet. Das teilte die Bundesregierung jetzt auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit. mehr …
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