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Geldwäscheprävention  
20.11.2015

Aktienrechtsnovelle 2016 kommt voran

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Was bringt die Aktienrechtsnovelle? (Foto: gunnar3000/Fotolia.com)
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Aktienrechts (18/4349) in etwas veränderter Fassung gebilligt. Ein Effekt: Geldwäsche wird zukünftig erschwert.
Mit der Billigung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Aktienrechts ( BT-Drs. 18/4349) kommt die Reform des Aktienrechtes ein gutes Stück voran. Die Novelle soll es Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken, um letztlich krisenfester agieren zu können.

Kern der Novelle ist die Änderung im Umgang mit stimmrechtlosen Vorzugsaktien. Zukünftig sollen stimmrechtslose Vorzugsaktien zum Kernkapital zählen können. Ferner sollen Gesellschaften Wandelschuldverschreibungen in Grundkapital umwandeln dürfen. In der Begründung heißt es, dass der „Vorzug” bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien bisher „als zwingend nachzahlbare Vorabdividende verstanden“ werde, was  die Anerkennung als Kernkapital verhindere. Gesellschaften erhalten hiermit die Möglichkeit, stimmrechtslose Vorzugsaktien herauszugeben, bei denen der Vorzug nicht nachzahlbar ist. Der Vorzug kann somit in einer Mehrdividende bestehen.

Erweiterter Umtausch von Unternehmensanteilen

Auch geändert wird der Umgang mit Wandelschuldverschreibungen. Bisher hatten nur die Inhaber, also die Gläubiger, das Recht Unternehmensanteile zu tauschen. Dieses Recht soll künftig auch das Unternehmen, also der Schuldner, erhalten, um so eine Unternehmenskrise bewältigen oder vermeiden zu können.

Mehr Transparenz beim Gesellschafterbestand

Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Transparenz über die Eigentümer nicht-börsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden. Diese Transparenzverbesserung ist nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, weil nach geltendem Recht „Änderungen im Gesellschafterbestand, die sich unterhalb der Schwellen der Mitteilungspflichten (§§ 20, 21 des AktG) bewegen, verborgen bleiben“. Dazu habe es auf  internationaler Ebene Kritik gegeben, der nun u.a. mit entsprechenden Beurkundungspflichten bei Inhaberaktien Rechnung getragen werden solle.

Geldwäsche wird erschwert

In einer Stellungnahme hebt Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD auf die Erschwerung von Geldwäsche ab:  „Mit der Reform erschweren wir Geldwäschern und Terrorismusfinanzierern ihr Geschäft. Bisher konnten sie Schwarzgeld anonym in Inhaberaktien von nicht börsennotierten Unternehmen anlegen. Dann wusste weder das Aktienunternehmen selbst noch irgendeine depotführende Bank, wem diese Aktien wirklich gehören. Wir beenden diese Praxis, denn diese Unternehmen müssen nun den Anspruch auf Einzelverbriefung ausschließen, wenn sie Inhaberaktien ausgeben.“

Literaturempfehlung zum Thema Geldwäscheprävention

Das 1x1 der Geldwäscheprävention vermittelt das Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, herausgegeben von Rüdiger Quedenfeld.

Wie funktioniert der Kampf gegen Geldwäsche in den EU-Staaten? Der Band „Systeme zur Geldwäschebekämpfung in der EU: Rechtsgrundlagen – Aufsichtsstrukturen – Risikomanagement“ von Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Prof. Dr. jur. Dagmar Gesmann-Nuissl und Dr. Christian Hornbach gibt einen Überblick aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Perspektive.
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