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Deutscher Corporate Governance Kodex  
16.02.2017

Änderungen im DCGK sollen für mehr Transparenz sorgen

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Der Ehrbare Kaufmann als Vorbild für Manager (Foto: Thomas von Stetten/Fotolia.com)
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat die Beschlüsse für die Kodexänderungen 2017 veröffentlicht.  Was hat sich geändert und wo gibt es Kritik?
Nachdem bei den Änderungen im Jahr 2015 die Rolle der Aufsichtsräte im Mittelpunkt stand, geht es bei der aktuellen Revision um die Schaffung von mehr Transparenz bei der Beurteilung der Unternehmensgovernance. Einige wichtige Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst:

Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns und Compliance

Schon in der Präambel hat die Regierungskommission des DCGK eine wichtige Erweiterung vorgenommen. Sie führt den Zusatz ein, dass die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft nicht nur Legalität, „sondern auch ethisch fundiertes Verhalten” erfordern und verweist an dieser Stelle nun auf das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns.

Besondere Bedeutung misst die Kommission an gleicher Stelle institutionellen Anlegern bei. Diese sollen „ihre Eigentumsrechte aktiv und verantwortungsvoll auf der Grundlage von transparenten und die Nachhaltigkeit berücksichtigenden Grundsätzen ausüben”.

Und auch die Ziffer 4.1.3. zum Thema Compliance wurde erweitert. Der Vorstand eines Unternehmens ist nun aufgefordert, die Grundzüge des Compliance-Management-Systems offenzulegen. Darüber hinaus soll es den Beschäftigten seines Unternehmens in geeigneter Weise ermöglicht werden, „geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben”.

Weitere Änderungen

Ferner empfiehlt die Kommission eine mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütungsbestandteile (Ziffer 4.2.3) sowie eine höhere Transparenz bei den Kriterien zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates (Ziffer 5.4.1). Auch fordert die Kommission den Aufsichtsratsvorsitzenden auf, in angemessenem Rahmen mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen zu reden – entsprechend den internationalen Best Practice.

Die Änderungen treten mit Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft.

Weiterführende Literatur

Die Beurteilung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) durch den Aufsichtsrat wird nicht nur vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eingefordert. Wie sich Existenz, Aufbau und Funktionsfähigkeit eines IKS angemessen überwachen lassen, beschreibt Oliver Bungartz mit Fokus auf die professionelle Mandatsausübung in seinem Buch Interne Kontrollsysteme (IKS) - erschienen in der Reihe Edition Governance.

Ebenfalls in der Reihe Edition Governance erschienen ist das Werk Tugenden eines ehrbaren Aufsichtsrats - Leitlinien für nachhaltiges Erfolgsmanagement von Rudolf X. Ruter. Er beleuchtet darin, wie sich ganz bestimmte Regeln und Tugenden im Geschäftsleben als Leitlinien einer nachhaltigen Unternehmensführung bewähren, mit Fokus auf die besonderen Verantwortlichkeiten in Aufsichtsgremien.

Und welche rechtlichen Anforderungen zu beachten sind und wie Sie geeignete Steuerungsinstrumente entwickeln, um kritischen Risiken auch mit knappen Ressourcen zu begegnen,  legen Prof. Dr. Thomas Henschel und Ilka Heinze in ihrem Buch Governance, Risk and Compliance im Mittelstand - Praxisleitfaden für gute Unternehmensführung dar, zugeschnitten auf die Herausforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen.

(ESV/ps)
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