Die BaFIN legt nach erster Konsultationsphase eine zweite Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute vor.
Geändert wurden im Vergleich zum ersten Entwurf im Februar 2009 vor allem Inhalte zu: Risikotragfähigkeit (AT 4.1 Tz. 4-E), Stresstesting (SZ 4.3.2 Tz. 6-E), Vergütung (AT 7.1 Tzn. 4 und 5-E) und Risikokonzentrationen (AT und BTR 1).
Die Änderung der MaRisk (BA) wurde im Februar 2009 unter anderem vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und entsprechenden Empfehlungen des Financial Stability Forums (FSF), zu deren Umsetzung sich Deutschland verpflichtete, initiiert.
Stellungnahmen zum zweiten Entwurf können bis 15. Juli 2009 an BaFIN und Bundesbank gesendet werden.
Weitere Informationen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN),
Risknet
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