Ein freier, benutzerfreundlicher, zentraler und digitaler Zugang zu finanz- und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen soll „den Entscheidungsprozess für ein breites Spektrum von Anlegern, einschließlich Kleinanlegern, erleichtern“, stellt der EU-Rat fest. In dem Vorschlag seien keine zusätzlichen Informationspflichten für europäische Unternehmen vorgesehen, da der ESAP (European Single Access Point) Zugang zu Informationen bieten werde, die bereits in Anwendung der einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen veröffentlicht wurden.
Der ESAP soll schrittweise eingeführt werden. Damit werde „sichergestellt, dass die europäischen Verordnungen und Richtlinien gemäß ihrer Priorität zwischen 2026 und 2030 in den Geltungsbereich des ESAP fallen“, so der Rat in einer Mitteilung. Vorgesehen sei auch eine regelmäßige Bewertung der Funktionsweise des ESAP und eine Überprüfungsklausel, die gewährleisten soll, dass das Portal den Bedürfnissen seiner Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird.
Die vollständige Mitteilung und Dokumente zum Standpunkt hat der EU-Rat hier veröffentlicht.
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