Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer beschlossen. Die Änderung und der Hinweis des WPK-Vorstands zur skalierten Prüfungsdurchführung heben den Grundsatz hervor, dass Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsgegenstands bestimmt werden.
Die Änderung betrifft § 24b Abs. 1 BS WP/vBP (Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer). Im Rahmen dieser 8. Änderung der Berufssatzung soll der derzeitige § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) um einen neuen Absatz 1 ergänzt werden, der dann eine der Größe, der Komplexität und dem Risiko des Prüfungsgegenstandes angemessene Prüfungsdurchführung („skalierte Prüfungsdurchführung“) kodifiziert.
Zusammen mit der Neufassung von § 24b Abs. 1 BS WP/vBP hat die WPK den „Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf Grundlage der ISA“ erarbeitet. Dieser Hinweis soll die Sichtweise der WPK bezüglich der skalierten Prüfungsdurchführung verdeutlichen und den Berufsangehörigen als Hilfestellung bei der Prüfung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen dienen.
Das IDW führt mit dieser Zielrichtung bereits seit einigen Jahren Gespräche auf EU-Ebene und begrüßt daher in einem Schreiben an die WPK die Änderung sowie den Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf der Grundlage der ISA. Entscheidend sei demnach, dass die Verhältnismäßigkeit auch bei der Aufsicht über den Berufsstand, vor allem den Qualitätskontrollen, berücksichtigt werden müsse. Es sei weiterhin erforderlich, dass sowohl die nationalen als auch die europäischen Instanzen sich selbst das Verständnis einer skalierten Prüfung zu Eigen machten.
Weitere Informationen: WPK
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