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Mitarbeiterbeteiligungen  
07.11.2017

Wirtschaftsappell für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Potenzial der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird nur ungenügend ausgeschöpft (Foto: pogonici/Fotolia.com)
Die digitale Transformation dürfte den Faktor Arbeit schwächen – umso wichtiger ist die gesetzliche Förderung des Instruments „Mitarbeiterbeteiligungen”.
Unter dem Titel „Mitarbeiterbeteiligungen: Gut für die Gesellschaft, gut für die Wirtschaft” hat sich Anfang November 2017 das Deutsche Corporate Governance Institut (DCGI) zu Wort gemeldet und damit einen kurz zuvor veröffentlichten Wirtschaftsappell aufgegriffen. Die DCGI-Vertreter betonen, dass Mitarbeiterbeteiligungen einen Beitrag leisten können, „digitale Dividenden” fairer zu verteilen und eine Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Allerdings werde in diesem Zusammenhang bislang lieber über „Roboter-Steuern” oder ein „bedingungsloses Grundeinkommen” diskutiert – Konzepte, die eine komplexe Umverteilung anstelle einer veränderten Verteilung vorsehen.

Berliner Appell für mehr Vermögensbildung durch Mitarbeiter

Die Debatte um Mitarbeiterbeteiligungen nimmt Fahrt auf: Nachdem prominente Gründer bessere gesetzliche Rahmenbedingungen angemahnt hatten, ziehen jetzt auch Großunternehmen nach. Vorstände von Siemens, Bilfinger, K+S und anderen haben Anfang November in Kooperation mit dem Deutschen Aktieninstitut und Professoren eine Kampagne für Mitarbeiteraktien gestartet. Im „Berliner Appell für mehr Vermögensbildung in Mitarbeiterhand” fordern sie insbesondere, den Steuer-Freibetrag von 360 Euro auf mindestens 3000 Euro pro Jahr anzuheben. Denn Beteiligungen fördern Motivation, Engagement und unternehmerisches Denken, mithin Faktoren, die angesichts des rasanten digitalen Wandels wichtiger sind denn je.

Diverse Beteiligungsformen

In diesem Appell (mehr dazu s. z.B. hier) werden verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung sowohl für große, börsennotierte Unternehmen (Aktienprogramme) als auch für kleinere, nicht börsengelistete Unternehmen (Genussrechte, stille Beteiligungen) adressiert. Allerdings bietet nur etwa die Hälfte der DAX-Unternehmen ihren Mitarbeitern eine direkte Beteiligung an. Auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen wird das Potenzial der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit derzeit etwa 3.500 Programmen nur ungenügend ausgeschöpft. Unzureichende Kenntnisse über die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf Unternehmensseite und ungünstige Rahmenbedingungen werden in dem Appell als die dafür ausschlaggebenden Gründe benannt.


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