Bei der Aufnahme von Förderkrediten und der Inanspruchnahme von Stundungen müsse die Rückzahlung in kommenden Wirtschaftsjahren berücksichtigt werden. Eine mittel- und langfristige Liquiditätsplanung sei unerlässlich, um den Fortbestand des Unternehmens nachhaltig sichern zu können.
Ein besonders schwieriges Thema sind die momentan zum Teil unterbrochenen oder eingeschränkten Lieferketten und Absatzmöglichkeiten, so Rödl. Liefer- und Leistungsbeziehungen seien sorgfältig zu analysieren, um den künftigen Liquiditätsstrom sichern zu können. Das betreffe auch konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen, die über das Verrechnungspreissystem abgebildet werden. Sollten die Absatzwege aus einem traditionellen Geschäftsmodell heraus gewachsen sein, so sei spätestens jetzt der Zeitpunkt, über Alternativen nachzudenken.
Vor allem steuerliche Erleichterungen wie zinslose Stundungen und die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 werden momentan zum Teil pauschal und ohne sofortige Überprüfung gewährt. Es ist zu erwarten, dass in der kommenden Betriebsprüfung für die Veranlagungszeiträume ab 2019 hierauf besonderes Augenmerk gelegt werden wird. In den Anträgen muss mit der Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben versichert werden. Unrichtige Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bei der Dokumentation der den Anträgen zugrunde liegenden Sachverhalte rät Rödl zu größter Sorgfalt.
Unternehmensbewertungen setzen meist an Ergebnisgrößen und der Liquidität eines Unternehmens an. Bei den momentan unsicheren und tendenziell negativen Erwartungen wird für viele Unternehmen ein niedrigerer Wert festgestellt werden, was für Umstrukturierungs- und Nachfolgesituationen ein steuergünstiges Zeitfenster bedeutet, so Rödl. Jetzt sei die Gelegenheit, um sich neu aufzustellen. Es sei zu erwarten, dass die Corona-Krise den Markt „aufräumen“ wird.
Für strategische Akquisitionen könnten sich Chancen ergeben. Aufgrund der ungewissen zukünftigen Entwicklung rät Rödl bei der Kaufpreis- und Vertragsgestaltung zur besonderen Vorsicht, etwa bei Earn-Out-Klauseln. Dabei seien auch die Ergebnisse einer umfassenden Due Diligence einzubeziehen, in der vor allem bestehende Geschäftsbeziehungen und Versicherungsschutz zu prüfen seien. Ob das Unternehmen sämtliche Corona-Hilfsmaßnahmen ausgeschöpft hat und wie diese Hilfen die mittel- und langfristige Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung beeinflussen, seien weitere wichtige Punkte.
Die vollständige Mitteilung von Rödl & Partner finden Sie hier.
Eine Übersicht zu Hilfsprogrammen im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat das Beratungsunternehmen hier veröffentlicht.
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