Gespräche mit Investoren haben sich bei den meisten Aufsichtsratsvorsitzenden etabliert. Auch der rechtliche Rahmen hierfür hat sich konsolidiert, so eine Studie unter Mitwirkung der Kanzlei Noerr, der Kommunikationsberatung FGS Global und Prof. Dr. Axel v. Werder von der TU Berlin. Demnach wird es in der Rechtswissenschaft mehrheitlich für zulässig gehalten, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Gespräche mit Investoren und anderen Stakeholdern jedenfalls über aufsichtsratsspezifische Fragen führt.
Als Gesprächspartner der Aufsichtsratsvorsitzenden dominieren Investoren vor Vertretern von Medien und Nichtregierungsorganisationen sowie sonstigen Stakeholdern, unter anderem Politiker und Spitzenbeamte. Im Fokus der Aufsichtsratskommunikation gegenüber Investoren und der allgemeinen Öffentlichkeit stehen weiter die klassischen Themen Vorstandsbestellung und -vergütung sowie Vergütung des Aufsichtsrats.
In der Studie wurden die Gesprächsthemen im ESG-Kontext betrachtet: Hiernach stehen Governance-Themen wie Vorstandspersonalien im Vordergrund. Umweltbezogene und soziale Aspekte werden insgesamt deutlich seltener angesprochen. Die Zurückhaltung – zumindest im Interview mit Journalistinnen und Journalisten – gegenüber anderen Themen ist hingegen auffallend.
Eine Zusammenfassung der Studie finden Sie hier.
![]() |
Wie Sie Beirat oder Aufsichtsrat werdenvon Rudolf X. RuterSich als Beirat oder Aufsichtsrat zu empfehlen, ist der Höhepunkt jeder beruflichen Karriere. Doch wie kommt man zur besonderen Ehre und Bestätigung, für diese Aufgabe berufen zu werden? Wie man sich für ein Mandat aktiv ins Gespräch bringen kann, zeigt Ihnen Rudolf X. Ruter in der rundum aktualisierten 2. Auflage seines viel beachteten Ratgebers.
|
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.