Die EU-Kommission startet eine Konsultation zur Überarbeitung der Prospektrichtlinie. Im Hinblick auf bürokratische Hürden stehe dabei auch die jährliche Offenlegungspflicht börsennotierter Unternehmen auf dem Prüfstand.
Weitere Punkte, die im Rahmen der Konsultation zur Diskussion stehen, sind z.B. die Überprüfung der Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie Offenlegungspflichten für kleine notierte Unternehmen. Bis 10. März 2009 können Interessierte Vorschläge und alternative Ansätze einreichen.
Die Prospektrichtlinie wurde in Deutschland 2005 durch das Wertpapierprospektgesetz umgesetzt.
Weitere Informationen: EU-Kommission
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