Weiterführende Literatur |
In dem Artikel „Marktmanipulation als Verbrechen” berichtet Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny über das Inkrafttreten des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes am 2. Juli 2016. Dadurch ist u.a. das Marktmissbrauchsrecht – die Insider- und Marktmanipulationsverbote sowie die Sanktionierung von deren Verletzung – grundlegend neu gestaltet worden. In Umsetzung der Zweiten Marktmissbrauchsrichtlinie sind auch die Straftatbestände geändert, teilweise erweitert, teilweise eingeschränkt worden. Erschienen ist der Artikel in der Ausgabe 4/2016 der WiJ. |
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