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19.03.2024

Unternehmensstrafrecht und Criminal Compliance

Corporate Criminal Law and Criminal Compliance. Von Konstantina Papathanasiou (Hrsg.). Jan Sramek Verlag, Wien, Juli 2023, 814 Seiten, 198 Euro, ISBN: 978-3-7097-0326-7.
Der Band der Professorin der Universität Liechtenstein Konstantina Papathanasiou ist durch einen Call for Papers entstanden. So kamen 30 Länderberichte zusammen, in denen die nationale Situation mit Bezug auf das Unternehmensstrafrecht und die Criminal Compliance dargestellt wird. Mit dem Begriff Criminal Compliance, den die Herausgeberin im Vorwort voranstellt, ist eine enge Interpretation des Begriffs Compliance verbunden: Es geht um Strafbarkeitsrisiken, die sich aus den Gesetzen ergeben. Reputationsrisiken sind nicht Thema in dieser Sammlung. Des Weiteren beschränkt sich das Buch auf Unternehmen, die einer Strafbarkeit unterliegen. Dabei wird nicht nur das formelle Unternehmensstrafrecht angeschaut, sondern zusätzlich auch die pragmatische Herangehensweise in vielen Jurisdiktionen gewürdigt, dass es bei großen Unternehmensskandalen – auch in Deutschland –, wo es ja bekanntlich kein explizites Unternehmensstrafrecht gibt, zu teilweise hohen Strafen für Unternehmen führt.

Die Länderkapitel widmen sich Argentinien, Brasilien, China, Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Tschechien, Deutschland, El Salvador, Estland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Liechtenstein, Montenegro, Österreich, Peru, Polen, Portugal, Russland, Schweden, der Schweiz, Serbien, Spanien, Türkei und Uruguay. Die Beiträge, die eine Länge zwischen 20 und 40 Seiten aufweisen, sind in Deutsch, Englisch und Französisch abgefasst.

Zu Beginn des Buches steht ein Beitrag von Petra Wittig, Professorin der Rechtswissenschaften an der Universität München. Sie befasst sich mit den Grundlagen des Unternehmensstrafrechts. Dabei stellt die Autorin die These auf, dass Länder, die stark von der utilaristischen Ethik geprägt sind, eher dazu neigen, auch Unternehmen eine strafrechtliche Verantwortung zu geben. Dies steht im Gegensatz zu den Staaten, die eher deontologisch individualistisch geprägt sind. Diese Staaten (wie Deutschland) sehen in ihren Rechtssystemen nicht so sehr die Nützlichkeit im Mittelpunkt als den Aspekt der Gerechtigkeit. Hier steht die individuelle Verantwortung und damit Sühne und Vergeltung im Zentrum. Diese Eigenschaften weisen aber „seelenlose“ Körperschaften wie Unternehmen nicht auf, weswegen es in so geprägten Staaten auch kein Unternehmensstrafrecht gibt. Dahinter steht der auf Savigny zurückgehende Gedanke, dass eine Körperschaft eine Fiktion ist, deren Handlungen komplett auf das Handeln der natürlichen Personen – also der Organmitglieder – zurückzuführen ist. Diese Menschen trifft dann auch die strafrechtliche Verantwortung. Schaut man dagegen auf die Nützlichkeit, so schafft ein Unternehmensstrafrecht sehr wohl Anreize, sich rechtskonform zu verhalten. Damit würde sich ein Nutzen aus einem Unternehmensstrafrecht für den Gesetzgeber ergeben.

Für Deutschland stellt Markus Wagner die Situation dar. Die fehlende strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen wird auf die mangelnde Handlungs- und Schuldfähigkeit der Unternehmen zurückgeführt. Verschiedene Initiativen zur Änderung dieser Situation, zum Beispiel in der Besatzungszeit nach dem Zweiten Weltkrieg, werden von dem Autor erwähnt. Des Weiteren wird in dem Beitrag darauf eingegangen, dass das deutsche Recht nur wenige explizite Compliance-Verpflichtungen der Unternehmen kennt. Ein Spannungsfeld entsteht aber dadurch, dass die deutsche Rechtsprechung davon ausgeht, dass Compliance-Management-Systeme in allen Unternehmen installiert sind.

Insgesamt ein verdienstvoller Band, der sowohl akademische Einblicke in die unterschiedlichen Rechtssysteme bietet als auch praktisch nutzbare Informationen für den Unternehmenspraktiker bereithält, der in einer internationalen Umgebung agiert.

Prof. Dr. Stefan Behringer, Hochschule Luzern

Quelle: ZFRC Risk, Fraud und Compliance Ausgabe 1/2024
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