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30.10.2018

Tax Compliance

Prävention – Investigation – Remediation – Unternehmensverteidigung. Von Markus Rübenstahl, Jesco Idler (Hrsg.). C. F. Müller GmbH, Heidelberg 2018, Wirtschaftsrecht, gebunden, 1501 Seiten, 159,99 Euro, ISBN 978-3-8114-4657-1.
Mit dem vom BMF am 23. Mai 2016 veröffentlichen Anwendungserlass zu § 153 AO ist ein funktionierendes Tax CMS als Indiz gegen das Vorliegen von vorsätzlicher Steuerhinterziehung beziehungsweise leichtfertiger Steuerverkürzung anzusehen. Unternehmen, die eine Verbandsgeldbuße abwenden und Reputationsschaden vermeiden möchten, müssen sich mit der Implementierung eines Tax CMS beziehungsweise mit der Weiterentwicklung eines allgemeinen CMS auseinandersetzen.

Das Werk von Rübenstahl / Idler gibt einen umfassenden Leitfaden für all diejenigen an die Hand, die ein steuerliches Risikomanagementsystem, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, implementieren wollen. Unter Mitarbeit zahlreicher Autoren wurde ein Handbuch verfasst, welches Mitarbeitern der Steuer- und Compliance-Abteilung sowie externen Beratern die steuerlichen Verfahrensabläufe darstellt und die steuerlichen und strafrechtlichen Haftungsrisiken für das Unternehmen und seine Organe als auch für Mitarbeiter aufzeigt. Für Unternehmen im internationalen Geschäft von besonderem Interesse ist die Behandlung von Fragestellungen und Problemen mit In- und/oder Auslandsbezug.

Das Werk mit 1501 Seiten ist in drei Teile aufgegliedert. Der erste Teil umfasst 17 Kapitel und beantwortet Fragen zur Verantwortlichkeit für Tax Compliance, zur Einbettung der Tax Compliance in CMS (Compliance-Management-System), IKS (Internes Kontrollsystem), RMS (Risikomanagementsystem), RFS (Risikofrüherkennungssystem) und Compliance-Organisation, aber auch zur Umsetzung der Tax Compliance in einem internationalen Konzern. In diesem allgemeinen Teil werden zudem die steuerlichen Pflichten, die Risiken aufgrund der Ermittlungsmethoden und -kompetenzen von Steuerfahndung und Betriebsprüfung und die Anzeige- und Berichtigungspflichten als auch die steuerlichen Haftungsrisiken erläutert.

Das Werk setzt im zweiten Teil in 17 weiteren Kapiteln mit einer Betrachtung besonderer Themen- und Problemfelder fort. Die Auswahl der Themen und der Umfang der Darstellung orientieren sich an der Bedeutung der steuerstrafrechtlichen Risiken. Für national und international agierende Unternehmen arbeitet dieser Teil des Handbuches die für die Tax Compliance bedeutenden Teilrechtsgebiete der Verrechnungspreise, der verdeckten Gewinnausschüttung und der Funktionsverlagerung heraus. Beleuchtet werden auch die Themen Bilanzierung sowie Lohnsteuer und Sozialversicherung. Den besonderen Risiken im Umsatzsteuerrecht werden die Ausführungen zum Umsatzsteuerkarussell und zur innergemeinschaftlichen Lieferung gerecht. Die Beschränkung auf die wesentlichen Themen gereicht dem Werk im Hinblick auf die Übersichtlichkeit zum Vorteil. Den Autoren ist es gelungen, die komplizierten Themengebiete so darzustellen, dass sich die Materie auch dem steuerstrafrechtlich nicht so beschlagenen Leser verständlich erschließt.

Der dritte Teil unternimmt es, für Unternehmen mit Handelsbeziehungen zu Ländern wie den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweiz und Österreich, einen Überblick über die wesentlichen Tax-Compliance-Erfordernisse dieser Handelspartner zu gewähren, teilweise in englischer Sprache.

Das Werk enthält ein 22 Seiten umfassendes Stichwortverzeichnis und gewährleistet so einen schnellen Zugriff auf die Fragen, deren Beantwortung der Praktiker sucht.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass das Werk von Rübenstahl / Idler den Ansprüchen an ein wissenschaftlich fundiertes und praktisch handhabbares Handbuch gerecht wird und großes Lob und Anerkennung verdient. Die Herausgeber haben mit dem Autorenteam die diffizile Rechtsmaterie übersichtlich und klar strukturiert dargestellt. Das Werk gibt eine Hilfestellung, die steuerlich, regulatorisch und strafrechtlich haftungsrelevanten Bereiche zu erfassen und zu beherrschen. Es gehört daher in die Bibliothek der Steuerabteilungen von Unternehmen und darf in der Beratungspraxis nicht fehlen.

RA und FASt und FAStR Jürgen R. Müller, Frankfurt am Main / Mainz

Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Heft 5/2018
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