Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz soll zukünftig Steuerhinterziehern die strafbefreiende Selbstanzeige erschwert werden.
Für die strafbefreiende Wirkung soll unter anderem die Vollständigkeit der Offenbarung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart Voraussetzung sein. Zudem soll sie ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen sein, ab dem bei einer der offenbarten Taten dem Täter Entdeckung droht.
Im Rahmen der Steinbeis-Management-Reihe der School GRC diskutierten Finanzund Steuerexperten am 4. April 2011 über Auswirkungen des Gesetzes auf die Praxis. Unter anderem wurde die Frage, ob zukünftig ganz von der Selbstanzeige abzuraten sei, von den Referenten nicht einheitlich beantwortet. Die Plenumsdiskussion moderierte Prof. Dr. Katharina Beckemper, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsrecht der Universität Leipzig. Die Experten Manfred Kolbe, Mitglied des Deutschen Bundestages der CDU-Bundestagsfraktion und Mitglied des Finanzausschusses, Wolfgang Lübke, Regierungsdirektor und stellvertretender Vorsteher des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen Berlin sowie Dr. Carsten Wegner, Steuerstrafrechtler der Kanzlei Krause Lammer Wattenberg sorgten für eine spannende Debatte zum Thema.
Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance, Heft 3/2011
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