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Steuern  
25.02.2019

Prüffelder der Finanzverwaltung 2019

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die OFD NRW sieht 2019 bei zwei Prüffeldern noch genauer hin (Foto: v.poth/Fotolia.com)
Die Prüffelder „Liebhaberei” und „Verlustabzug bei Körperschaften” stehen 2019 besonders im Fokus. Das hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen kürzlich bekanntgegeben.
Die Finanzämter setzen bei ihren Prüfungen jährlich bestimmte Schwerpunkte, deren Kenntnis für Steuerberater und ihre Mandanten von großem Vorteil sein kann. Allerdings wird in den meisten Bundesländern seitens der Finanzverwaltung keine entsprechende Information herausgegeben. Steuerpflichtige in Nordrhein-Westfalen sind hier im Vorteil, denn auch für 2019 hat die Oberfinanzdirektion (OFD) eine Liste mit den wichtigsten Prüffeldern für 2019 veröffentlicht, die unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/prueffelder-fuer-das-kalenderjahr-2019 einsehbar ist.

Liebhaberei und Verlustabzug

Demnach legen die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden 2019 besonderes Augenmerk auf
  • die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG sowie auf den
  • Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG.

Weitere dezentrale Schwerpunkte

Neben diesen für alle NRW-Finanzämter geltenden Prüffeldern wurden auch dezentrale Schwerpunkte (geordnet nach Steuerarten bzw. Vorschriften oder Themen) für die einzelnen Finanzämter festgelegt (die Liste finden Sie hier). Bei der Einkommensteuer sind insbesondere die Überschusseinkünfte gem. § 21 EStG und Sonderausgaben (§ 10 EStG, besonders häufig: Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen), Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a) sowie die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften betroffen. Anbieter von Ferienwohnungen müssen sich insbesondere im Raum Bünde auf genauere Analysen hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht (§§ 19 u 13b UStG) einstellen sowie in Paderborn auf das Prüffeld § 21 EStG einrichten.

Hintergrund der Bekanntgabe

Die OFD NRW verfolgt mit der Bekanntgabe auch eigennützige Ziele, denn es heißt ausdrücklich: „Sofern Ihr Fall von einem Prüffeld betroffen ist, reichen Sie bitte zur beiderseitigen Arbeitserleichterung die notwendigen Unterlagen und Angaben direkt mit Abgabe der Steuererklärung ein” – ein Appell an alle betroffenen Steuerpflichtigen und deren Steuerberater. Zwar deckt die Aufstellung unmittelbar nur den Bereich der OFD NRW ab, allerdings könnte das auch für die anderen Bundesländer Anhaltspunkte liefern, worauf Prüfer besonders achten.

Tax Compliance

Regelverstöße systematisch vermeiden

Das Handbuch bietet einen detaillierten Überblick über die sieben Grundelemente eines Tax CMS sowie dessen Implementierung und Prüfung nach dem IDW PS 980. Erläutert werden

  • steuerrechtliche Pflichten (insbesondere nach AO und UStG) und steuerstrafrechtliche Sanktionen (z.B. nach OWiG und StGB) gegen Unternehmen,
  • umsatzsteuerliche Probleme im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrug, die Vorschrift en zur Rechnungsstellung, Umsatzsteuer-Nachschau und Umsatzsteuer-Sonderprüfung,
  • spezielle steuerliche Fragen zu verdeckter Gewinnausschüttung, Verrechnungspreisen, unwirksamen Rechtsgeschäft en (auch Scheinunternehmen, Basisgesellschaft en, Briefkastenfirmen), Empfängerbenennung und viele weitere bedeutende steuerliche Problemkreise,
  • Empfehlungen bei Non-Compliance.

Ein perfektes Handbuch, um steuerliche und steuerstrafrechtliche Risiken aufzudecken.


(ESV/ps)
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