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Insolvenz  
24.09.2018

Präventiver Restrukturierungsrahmen auf der Zielgeraden

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Ziel ist die Schaffung einer europaweiten Insolvenzkultur im Sinne der Vermeidung der Liquidation (Foto: snowing12/fotolia.com)
Der auf EU-Ebene in Vorbereitung befindliche präventive Restrukturierungsrahmen wird die Insolvenzprävention in Deutschland voranbringen und insbesondere ein Instrument sein, um die sog. Akkordstörer-Problematik zu lösen.
Den aktuellen Stand hinsichtlich der Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens auf EU-Ebene fasste Dr. Stefan Sax (Clifford Chance Deutschland LLP) anlässlich der 8. Heidelberger Sanierungskonferenz im September 2018 an der SRH Hochschule Heidelberg unter Leitung von Prof. Dr. Henning Werner zusammen. Die Abstimmung im EU-Parlament soll im Oktober erfolgen, um dann das Trilog-Verfahren abwickeln und möglichst noch vor dem März 2019 die finale Fassung verabschieden zu können. Ziel ist u.a. die Schaffung einer europaweiten Insolvenzkultur im Sinne der Vermeidung der Liquidation von Unternehmen, die rentabel agieren können. Der Rahmen soll bei drohender Insolvenz zur Verfügung stehen.

Wesentliche Diskussionsfelder

Der Referent Sax betonte, dass es zu einer EU-Länder-individuellen Ausfüllung des Rahmens kommen werde. Aus deutscher Sicht ist die Möglichkeit von Mehrheitslösungen der Gläubiger besonders wichtig, um vom Einstimmigkeitsprinzip abrücken zu können. So sei die Lösung der bisherigen Akkordstörer-Problematik erreichbar. Entsprechende Eingriffe in Rechtspositionen müsse es geben dürfen. Wer als Minderheit nicht zustimme, werde aber von der Gesamtlösung nicht ausgeschlossen und profitiere dann im Zweifelsfall von der Mehrheitslösung.

Neue Chancen ohne Missbrauchsgefahr

Ziel sei die Insolvenzprävention im weitesten Sinne. Sorgen um Missbrauch hält Sax für unbegründet. Die Einbeziehung der Anteilseigner hält er für begrüßenswert. Der Rahmen sehe auch vor, die Qualität der Insolvenzrichter über entsprechende Spezialisierungen sicherzustellen. Die Gefahr einer Aushöhlung des herkömmlichen Insolvenzverfahrens sei nicht gegeben, Deutschland verfüge bisher nicht über ausreichende vorinsolvenzliche Sanierungsmechanismen und erhalte so ein wertvolles Gestaltungsinstrument. Profitieren könnten insbesondere Fälle, die bisher über den Auslandsumweg (England) abgewickelt worden seien.

Konzerninsolvenzrecht

Das neugeregelte Konzerninsolvenzrecht in der InsO und der EuInsVO zielt darauf ab, einen Konzern als Unternehmenseinheit zunächst zusammenzuhalten und gemeinschaftlich entweder zu sanieren oder im besten Interesse der Beteiligten zu verwerten bzw. abzuwickeln.

Rechtslage in Deutschland, EU und weltweit

Welche juristischen, ökonomischen und strukturellen Ansätze zur Bewältigung nationaler und internationaler Konzerninsolvenzen dafür in der Praxis und neu vom Gesetzgeber entwickelt wurden und wie sich letztere von bisherigem Recht unterscheiden, finden Sie hier erstmals systematisch zusammengestellt.

Typische Konstellationen der Praxis im Blick

Erfahrene Insolvenzpraktiker, die auch an der Herausbildung und Erprobung der nationalen und internationalen Instrumente zur Abwicklung von Konzerninsolvenz mitgewirkt haben, erläutern:

  • Bisherige und neue rechtliche Grundlagen und Instrumente, insb. auch der neuen Verfahrenskoordination: Gerichtszuständigkeiten, Informations- und Kooperationspflichten sowie besondere Koordinationsverfahren,
  • Deutsches Konzerninsolvenzrecht (InsO) in der Praxis – anhand typischer Konzernkonstellationen und Branchen (Mittelstand, Handel, Immobilien, Bankkonzern jeweils mit vielen Praxisfällen),
  • Europäisches (EuInsVO) und Internationales Konzerninsolvenzrecht – mit Fokus auf die EU (insb. auch auf U.K. vor/nach dem Brexit), auf U.S.A. und Asien, jeweils mit Fallbeispielen.

Mit aktuellen Praxisfällen

An Beispielen durchgeführter Konzerninsolvenzverfahren und typischer Sachverhalte auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene wird die anspruchsvolle Rechtsanwendung anschaulich. Pflichtlektüre von erfahrenen Spezialisten für Insolvenz- und Restrukturierungspraktiker, sei es im Unternehmen oder als Berater.


(ESV/ps)
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