Der IDW Standard S 6 „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ wurde vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW verabschiedet.
Er differenziere nunmehr ausdrücklich zwischen der Erstellung umfassender Sanierungskonzepte zur betriebswirtschaftlichen Neuausrichtung eines Unternehmens und den in der Praxis nachgefragten weniger weitgehenden Konzepten zur Beseitigung der Insolvenzantragsgründe. Ferner werde ausführlicher auf Modalitäten der Auftragsvereinbarung sowie die Bedeutung unterschiedlicher Krisenstadien eingegangen. Regelungen zur Prüfung seien nicht mehr enthalten.
Der Hauptfachausschuss des IDW hat den Standard gebilligt.
Weitere Infos: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) e.V.
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