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Neue Risikomanagement-Regeln für Finanzdienstleister

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute MaRisk (BA) veröffentlicht.

Vor allem die aufsichtlichen Anforderungen zum Stresstesting, zum Liquiditätsrisiko und zu Risikokonzentrationen wurden geschärft und ausgebaut: Alle Institute müssen beispielsweise Stresstests auf der Basis jeweils identifizierter Risikofaktoren durchführen.

„Deutlich konkreter“ seien nun die Anforderungen an die Vergütungssysteme, so die Aufsicht: Kurzfristige Renditen dürfen im Rahmen der variablen Vergütung von Geschäftsleitern und Mitarbeitern, die hohe Risikopositionen begründen können, keine Rolle mehr spielen. Stellt sich ein Geschäftsabschluss im Nachhinein als zu riskant heraus, muss ein Teil oder der ganze Bonus zurückgezahlt werden.

Höhere Anforderungen gelten auch für das Risikomanagement innerhalb von Finanzgruppen – explizit ist eine Risikomanagement-Strategie und die Gewährleistung der Risikotragfähigkeit für die gesamte Gruppe gefordert. Auch das Zusammenspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erhält größeres Gewicht.

Der offene Charakter der MaRisk (BA) wurde beibehalten. Auf komplexe Detailregelungen und Festschreibungen habe die Aufsicht bewusst verzichtet.

Umsetzen müssen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute die neuen MaRisk bis 31.12.2009. Aufgrund der hohen Herausforderungen in der Praxis will die BaFin Umsetzungsbeispiele diskutieren.

Die MaRisk (BA) gelten seit 2005, wurden 2007 erstmals und vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise sowie verschärfter internationaler Standards nun erneut geändert. Die Neufassung und weitere Dokumente stehen auf der Website der BaFin zur Verfügung.

Weitere Informationen: RiskNET


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