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Wirtschaftsprüfung  
03.11.2014

Neue IFAC-Leitlinien für Finanzberichte

Neue IFAC-Leitlinien für ergänzende Finanzkennzahlen (© Fotolia, Sandra Gligorijevic)
Aktuell werden die Anforderungen an die Finanzberichte der Unternehmen überarbeitet. Für ergänzende Finanzkennzahlen hat die internationale Wirtschaftsprüfervereinigung IFAC soeben einen neuen Leitfaden aufgelegt.
Viele Institutionen müssen ihre Unternehmensfinanzkennzahlen derzeit qualitativ verbessern. Im Februar hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine Konsultation zu den Leitlinien für alternative Profitkennzahlen angestoßen. Die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat zudem im September eine Verlautbarung zu alternativen Finanzkennzahlen herausgegeben. Und jetzt hat sich die Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (IFAC) in dem gerade veröffentlichten Leitfaden den ergänzenden Finanzkennzahlen angenommen.

IFAC fokussiert auf ergänzende Finanzkennzahlen

Die „Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis: Entwicklung und Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen“ des IFAC, sollen Unternehmen dabei helfen, ergänzende Finanzkennzahlen im Rahmen einer hochwertigen Finanzberichterstattung zu verwenden.

Entwickelt und herausgegeben wurde der Leitfaden vom Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC). Die endgültige Fassung ist auf den Seiten der IFAC einsehbar.

Ergänzende Finanzkennzahlen sollen Finanzberichte qualitativ verbessern

Der IFAC-Leitfaden baut auf den qualitativen Merkmalen entscheidungsnützlicher Finanzinformationen auf. Ergänzende Finanzkennzahlen müssen daher nach Ansicht des IFAC relevant, vollständig, neutral, transparent, verständlich und überprüfbar, vergleichbar und aktuell sein.

Zudem enthält der IFAC-Leitfaden auch Empfehlungen, wie alternative Finanzkennzahlen darzustellen sind. Jeder Kennzahl sollte definiert und ihr Zweck erklärt sein, um den qualitativen Maßstäben zu genügen. Ändert sich eine ergänzende Finanzkennzahl, ist die zu begründen. Der IFAC gibt zugleich zu bedenken, dass die ergänzenden Finanzkennzahlen die auf den Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Informationen ergänzen und nicht verdrängen sollen.

Darüber hinaus empfehlen die Wirtschaftsprüfer den Unternehmen, Güteaussagen zu den angegebenen ergänzenden Kennzahlen freiwillig einzuholen, wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 16:00 Uhr am 03.11.2014
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