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Missbrauch in Insolvenzverfahren?

Mit dem zum März 2012 in Kraft gesetzten ESUG soll eigentlich die Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtert und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht werden. Nun aber werden Missbrauchsvorwürfe erhoben.

Im Vorfeld des Ende Oktober in Berlin veranstalteten VID-Herbstkongresses warnte der Vorsitzende des Insolvenzverwalterverbandes VID, Christoph Niering, dass das deutsche Insolvenzrecht Gefahr laufe, aus dem Gleichgewicht zu geraten. Insbesondere werde das elementare Grundprinzip der Insolvenzordnung (InsO), nämlich die Gleichbehandlung aller beteiligten Gläubiger, ausgehebelt.

Hintergrund ist, dass der VID eine Dominanz weniger einflussreicher und finanzstarker Gläubiger beobachtet. In einer Mitteilung vom 25. Oktober wird Klartext gesprochen: „Zusätzlich missachten viele Schuldner und auch deren Berater wesentliche insolvenzrechtliche Vorgaben zum eigenen Nutzen und manipulieren die Entscheidungsabläufe.“ Dadurch würden vor allem Kleingläubiger – darunter auch die Arbeitnehmer der insolventen Unternehmen – entscheidend benachteiligt.

Startpunkt dieser Entwicklung war das ESUG, das am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten ist und das für Unternehmen die Sanierung über ein Insolvenzverfahren attraktiver machen und zugleich den Einfluss der Gläubiger stärken sollte (vgl. zur Inkraftsetzung des ESUG die Meldung auf COMPLIANCEdigital vom 29. November 2011). Nun aber kritisiert der VID vor allem die sog. Profigläubiger. Diese hätten Zeit, Geld und auch die professionellen Berater, um ihre höchst eigenen Interessen durchzusetzen. Explizit benannt werden insoweit Banken, Kreditversicherungen, die öffentliche Hand und neuerdings auch Hedgefonds. Diese hätten Insolvenzverfahren als unregulierten Nebenmarkt entdeckt und würden sich nun in Insolvenzverfahren einkaufen. „Vertreten von spezialisierten Beratern und Anwälten nutzen diese Profis die Chance, einen Insolvenzverwalter zu bestimmen, der bestmöglich ihre Interessen vertritt“, berichtete der VID-Vorsitzende aus der Praxis. Diese Entwicklung ist für ihn äußerst besorgniserregend, denn wenn eine klar interessengeleitete Gruppe hinter verschlossenen Türen ihren Wunschverwalter auswähle, sei das eine Einladung zum Missbrauch. Stattdessen mahnt der VID an, dass alle Gläubiger die gleiche Chance auf Teilhabe und Befriedigung haben müssen.

Der VID kritisierte überdies die „künstliche Blüte“ der Eigenverwaltung infolge des ESUG. So sei die Zahl der Anträge auf Eigenverwaltung seit März dieses Jahres geradezu explodiert. Man dürfe aber nicht vergessen, dass rund drei Viertel aller Insolvenzen auf Managementfehler zurückzuführen sind. Gerade diesem Management werde aber bei der Eigenverwaltung ohne gravierende Eingriffe die weitere Geschäftsführung überlassen: „Der Bock wird also zum Gärtner gemacht.“

Auf dem wenige Tage später am 30. Oktober 2012 in Düsseldorf veranstalteten BDU-Fachkongress Sanierung zeigten die auch kritisierten Berater wenig Verständnis und verwahrten sich gegen Missbrauchsvorwürfe. Betont wurde stattdessen die Notwendigkeit eines konstruktiven Miteinanders von Beratern und Insolvenzverwaltern.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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