Die Bundesregierung hat Grundsätze guter Unternehmensführung und Beteiligungsführung für öffentliche Unternehmen mit Beteiligung des Bundes beschlossen.
Mit den Grundsätzen soll die Führung und Überwachung der Bundesunternehmen transparenter und nachvollziehbarer werden. Kern ist ein Public Corporate Governance Kodex nach dem Vorbild des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Privatwirtschaft.
Der Kodex enthalte Regelungen zu den Verantwortungsbereichen von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Anteilseignerversammlung sowie zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Er greife auch Bestandteile des kürzlich beschlossenen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf: Für die variable Vergütung seien langfristige Anreize und Bonus-Malus-Regelungen enthalten. Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sollen ihre Vergütung offen legen.
Für den Public Governance Kodex gelte der so genannte „comply or explain“-Mechanismus: Ein Unternehmen muss erklären, ob es den Kodexempfehlungen folgt, bei Abweichungen muss es diese begründen.
Der rechtsformübergreifend formulierte Kodex soll für Unternehmen mit Bundesbeteiligung gelten. Für börsennotierte Bundesunternehmen ist jedoch weiterhin der Deutsche Corporate Governance Kodex maßgebend.
Weitere Informationen:
Bundesfinanzministerium
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