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Managervergütung: neue Anforderungen durch G-20-Beschlüsse und Gesetzentwurf

Auf ihrem Gipfeltreffen Anfang April einigten sich die 20 größten Industrie- und Schwellenländer in ihrem Beschlusspaket gegen die Wirtschaftskrise auch auf neue Regeln zur Managervergütung. Orientierung am langfristigen Erfolg und Angemessenheit gefordert.

Die Vergütung von Managern soll sich künftig stärker am langfristigen Erfolg der Unternehmen und einem umsichtigen Risikomanagement ausrichten. Aufsichtsräte sollen mehr Verantwortung für die Vergütungs- und Bonussysteme übernehmen und Aktionäre besser informiert werden. Die G-20-Staaten planen dazu gemeinsame Richtlinien.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, im März in den Bundestag eingebracht, fordert ebenso die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen. Auch er sieht vor, dass Aufsichtsräte bei der Festsetzung der Gesamtbezüge einzelner Vorstandsmitglieder Anreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung setzen. Weitere Punkte des Gesetzentwurfs sind u.a.:

  • Der Aufsichtsrat selbst entscheidet über Vorstandsvergütungen.
  • Aufsichtsratsmitglieder haften persönlich, wenn sie eine unangemessene Vergütung beschließen.
  • Aktienoptionen können erst nach frühestens vier Jahren ausgeübt werden.
Der Entwurf wird derzeit in den Fraktionen beraten, er bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Auch das Europäische Corporate Governance Forum definierte Ende März Best-Practice-Prinzipien für die Vergütung von Vorstandsmitgliedern – ebenso mit der Forderung nach Angemessenheit und Orientierung an der realen Wertschöpfung für Unternehmen und Anteilseigner.

Weitere Informationen zu den G-20-Beschlüssen:
Risknet

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf:
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex,
Bundesministerium der Justiz

Weitere Informationen zu den Best-Practice-Prinzipien des ECGF:
Europäisches Coporate Governance Forum


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