Bisher im Entwurf zur Diskussion gestellt, sollen die „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp) der BaFin spätestens im zweiten Quartal veröffentlicht werden.
Mit den MaComp will die Finanzdienstleistungsaufsicht die Compliance-Funktion in den Instituten stärken. Denn häufig sei dieser bisher nicht genügend Bedeutung beigemessen worden.
Die MaComp konkretisieren die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und weitere Verordnungen dazu. In ihnen sollen sämtliche bisherigen Auslegungen und Rundschreiben zu diesem Bereich gebündelt werden, z.B. auch die jüngsten Richtlinien zur Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Sie definieren z.B. die fachlichen Anforderungen an Mitarbeiter der Compliance-Funktion und deren Befugnisse. So haben diese Vor-Ort-Kontrollen in verschiedenen Fachbereichen, etwa dem Vertrieb, vorzunehmen. Auch Organisationspflichten werden definiert: Die Compliance-Funktion müsse dauerhaft wirksam sein, für sie verantwortlich sei unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung ein zu ernennender Compliance-Beauftragter. Dieser müsse grundsätzlich unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt werden.
Am 2. März findet eine öffentliche Anhörung in der BaFin in Frankfurt am Main statt. Die endgültige Veröffentlichung ist noch im Frühjahr 2010 geplant.
Weitere Informationen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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