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Bundestag  
11.09.2020

Lobbyregister: Gesetzentwurf vorgelegt – Verhaltenskodex soll Pflicht werden

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Eine Registrierungspflicht soll bestehen, wenn die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird oder auf Dauer angelegt ist. (Foto: gradt/stock.adobe.com)
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag haben den Entwurf eines Lobbyregistergesetzes vorgelegt. Er sieht eine Registrierungspflicht von natürlichen und juristischen Personen vor, die gegenüber dem Bundestag Interessenvertretung ausüben und auf den parlamentarischen Willensbildungsprozess Einfluss nehmen.


Grundsätze integrer Interessenvertretung definieren

Vorgesehen ist auch eine Verpflichtung, sich einen Verhaltenskodex zu geben, „der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert“, teilte der Informationsdienst des Bundestags jetzt mit. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Registrierungspflicht bestehen, wenn die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird oder auf Dauer angelegt ist.

Interessenvertreter sollen sich auch dann registrieren lassen müssen, „wenn sie innerhalb der letzten drei Monate mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen haben“. Von der Registrierungspflicht ausgenommen werden sollen Kontakte von natürlichen Personen, wenn sie ausschließlich persönliche Interessen formulieren. Auch soll die Interessenvertretung keiner Eintragungspflicht unterliegen, wenn sie einen rein lokalen Charakter hat und das Anliegen nur bis zu zwei aneinandergrenzende Wahlkreise betrifft.

Finanzierung der Interessevertretung offenlegen

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sind in das Register Name und Anschrift des Interessenvertreters einzutragen und die Interessen und Tätigkeiten zu beschreiben. Auch Angaben zur Struktur des Verbandes, Vereins oder Unternehmens wie etwa zum Vorstand oder zur Geschäftsführung oder zur Mitgliederzahl werden erwähnt. Hinzu kommen die Pflicht, die Finanzierung der Interessenvertretung offenzulegen.

Interessenvertreter müssen danach unter anderem die jährlichen finanziellen Aufwendungen für die Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10.000 Euro offenlegen. Verweigern sie diese Angaben, soll der Bundestag die Erteilung eines Hausausweises für die betreffenden Interessenvertreter ausschließen können. Für diesen Fall wären auch Teilnahmen an öffentlichen Anhörungen untersagt.

Geldbuße von bis zu 50.000 Euro

Der Verhaltenskodex wird laut Entwurf anerkannt, wenn er „Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht“. Auch sollen Verstöße gegen die Registrierungspflicht dem Gesetzentwurf zufolge als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Den vollständigen Entwurf eines Lobbyregistergesetzes finden Sie hier.

Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Initiative für ein Lobbytransparenzregister. Dabei sollten aus Sicht des Verbands „unabhängig von der jeweiligen Interessengruppe gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle gelten“. Die Interessenvertreter seien gefordert, sich in das Licht der Öffentlichkeit zu begeben und so einen positiven Beitrag zum politischen Kulturwandel zu leisten. Orientierung könnten die Regelungen zur Lobbytransparenz auf EU-Ebene geben, so Bitcom. Sie seien etabliert und funktionierten.

Das vollständige Positionspapier von Bitkom finden Sie hier.

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(ESV/fab)

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