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13.11.2023

Korruptionsbekämpfung: Richtlinienvorschlag der EU-Kommission in der Kritik

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Korruptionsbekämpfung auf EU-Ebene – aber wie? (Grafik: grad/stock.adobe.com)
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat sich mit einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung der Korruption befasst.

Die Sachverständigen äußerten sich überwiegend kritisch zu dem Vorschlag und mahnten teils erhebliche Nachbesserungen an, berichtet der Informationsdienst des Bundestags (hib). Mit der Richtlinie will die Kommission neben einer Stärkung der Prävention und der Gewährleistung der Strafverfolgung auch die Definitionen von Straftaten im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten harmonisieren und die strafrechtlichen Sanktionen verschärfen.

Ein wesentlicher Punkt in der Anhörung war hib zufolge die Frage, ob die in Artikel 7 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Gleichstellung von Amts- und Mandatsträgern im Bereich der Bestechung und Bestechlichkeit mit dem verfassungsrechtlich garantierten freien Mandat von Abgeordneten vereinbar sein würde. Aktuell wird in Deutschland die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern anders geregelt als die von Amtsträgern. Das Gros der Sachverständigen sah in diesem Regelungsvorschlag kein Problem in diesem Sinne. Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, führte aus, dass der Richtlinienvorschlag zwar eine Gleichstellung bedeute, aber genügend Raum in der Umsetzung für strukturelle Unterschiede zwischen Abgeordneten und Mandatsträgern lasse. In den Verhandlungen zu der Richtlinie sollte ihrer Meinung nach aber auf eine Klarstellung hingewirkt werden, nach der keine vollständige Gleichstellung von Amts- und Mandatsträgern vorgesehen sei, sagte die Sachverständige.

Die Sachverständigen hatten weniger ein Problem mit dem Artikel 7, sondern vielmehr mit den übrigen Regelungen des Vorschlags. Der Entwurf sei inhaltlich unausgereift und „lässt kein strukturiertes Konzept erkennen“, bemängelte etwa Professor Jörg Eisele von der Universität Tübingen. Professor Kilian Wegner von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder sagte, die Richtlinie bedrohe die „Souveränität der Bundesrepublik in Strafrechtssachen“ und dürfe in dieser Form nicht beschlossen werden. Professor Frank Zimmermann von der Universität Münster mahnte an, strafrechtliche Regelungen mit Bedacht einzusetzen. Die Richtlinie gehe damit an „etlichen Stellen“ zu weit. Er warnte, dass Korruptionsvorwürfe rasch missbraucht werden könnten, um politische Gegner kaltzustellen.

Timo Lange von Lobbycontrol warb dafür, dass Deutschland bei der Korruptionsbekämpfung auf EU-Ebene „treibend vorangehen“ solle statt zu bremsen. Lobbycontrol unterstütze das „grundlegende Ansinnen der EU-Richtlinie“. Viele der aufgeworfenen Fragen seien lösbar. Der Kampf gegen Korruption sei wichtig, um die Demokratie zu schützen. So sei Korruption in besonderer Weise dazu geeignet, „das Vertrauen in die Demokratie, in demokratische Institutionen und Verfahren zu gefährden“, so der Sachverständige. Ähnlich äußerte sich Anna-Maija Mertens für Transparency International. Sie verwies darauf, dass mit der Richtlinie die UN-Konvention gegen Korruption vollständig umgesetzt werden sollte. Es sei ein „große Chance“, dass damit die richtigen Themen und Sachverhalte angegangen und geregelt würden.

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