COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 02 (2026)
  • Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 04 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 01 (2026)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 01 (2026)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 01 (2026)
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 03 (2025)
  • Fehlverhaltensbekämpfung im Gesundheitswesen
  • Corporate Governance, Compliance und Ökonomische Analyse
  • Handbuch Compliance-Management

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 19.03.
    Compliance Management in Unternehmen
  • 26.03.
    Corporate Governance - ESG und Lieferkettengesetz
  • 13.04.
    Internes Kontrollsystem (IKS) und Compliance

mehr …

Am häufigsten gesucht

Risikomanagement Controlling deutsches internen Berichterstattung Fraud Compliance Rechnungslegung Anforderungen Instituts Kreditinstituten Prüfung Rahmen Revision Deutschland
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Gastbeitrag  
24.08.2015

Know-how Schutz: Unter dem Compliance-Radar

David Ziegelmayer, CMS Hasche Sigle
Der Schutz von Know-how ist auch eine Compliance-Aufgabe (Foto: Paylessimages/Fotolia.com)
Die geplante Know-how-Schutz Richtlinie der EU steht vor der ersten Lesung im EU-Parlament im November. Ein Compliance-Thema? Ganz sicher!
Es gilt zun�chst mit einem Missverst�ndnis aufzur�umen: Beim �Kow-how-Schutz� geht es nicht um schutzf�hige G�ter wie patentf�hige Erfindungen. Betroffen sind wertvolle, aber gerade nicht schutzf�hige Assetts wie Kalkulationen, Kundenlisten, Konstruktionszeichnungen, Rezepte und, ja: sogar Ideen. Man mag also an die Rezeptur der BigMac-Sauce oder Coca-Cola denken. Hierzulande wohl auch aufgrund der Tatsache, dass der DAX von technologigetriebenen Unternehmen beherrscht wird, ist das Thema bislang eher vernachl�ssigt und unter dem �Compliance-Radar� verschwunden � trotz eines allgemeinen Lamentierens �ber die Folgen von Industriespionage.

Schutz von Know-how ist �lebensnotwendig�

Nun zeichnet sich ab, dass ein durchdachtes Know-how-Schutz-Konzept f�r viele Unternehmen mit der EU-weiten Vereinheitlichung des Rechts �lebensnotwendig� werden wird. Die EU-Kommission sah hier bereits vor Jahren Handlungsbedarf, weil die aktuellen Regeln der Mitgliedsl�nder zum Schutz von Gesch�ftsgeheimnissen und Know-how heillos zersplittert sind. Jetzt nehmen die Bestrebungen Fahrt auf: Der entsprechende Richtlinienentwurf zum Schutz vertraulichen Know-how und vertraulichen Gesch�ftsinformationen (COM 2013, 183) k�nnte schon zu Beginn des n�chsten Jahres in Kraft treten.

Nach Verabschiedung der Richtlinie wird der Abfluss von Unternehmensinterna in den Wettbewerb oder die �ffentlichkeit rechtlich nur dann zu verteidigen sein, wenn die Informationen durch "angemessene Schutzma�nahmen" fremdem Zugriff entzogen wurden. Das wird die Rechtslage hierzulande �ndern: Denn bisher sieht die Rechtsprechung beim Geheimnisschutz eine Vermutung f�r einen Geheimhaltungswillen bei Unternehmen vor und stellt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) keine hohen Anforderungen an den Geheimnisschutz.

Wie m�ssen sich Unternehmen sch�tzen?

Doch was sind �angemessene Schutzma�nahmen�? Gemeint ist ein Konzept, das die identifizierten, im Unternehmen sensiblen Informationen vor internem und externem Zugriff sch�tzt � und zwar nicht nur tats�chlich, z.B. durch Zugangsbeschr�nkungen, sondern auch und vor allem rechtlich. Dazu z�hlen individuelle und konkrete Geheimhaltungsvereinbarungen, die in der bisherigen deutschen Praxis so gut wie nicht vorkommen.

Auswirkungen der EU-Richtlinie

Die Elemente eines solchen Schutzkonzepts m�ssen nat�rlich auf die Bed�rfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten werden. Eine rechtskonforme Umsetzung der Vorgaben, die die EU-Richtlinie vorgesehen hat, wird sich - in allen Branchen � jedenfalls in folgenden Bereichen auswirken:
  • Vertragscompliance
    Bestehende und neue Vertr�ge mit Mitarbeitern, Dienstleistern, Partnern und Kunden m�ssen auf den Pr�fstand. Bisherige pauschale "Vertraulichkeitsvereinbarungen/NDAs� werden vor dem Hintergrund der Richtlinie keinen Bestand mehr haben. Betriebsgeheimnisse werden in Zukunft konkret bezeichnet werden m�ssen, um ein Minimum an wettbewerbsrechtlichem Schutz zu erreichen.

    Auch die �blichen Klauseln in Vertr�gen mit Arbeitnehmern, die sich auch nach dem Ausscheiden zur Verschwiegenheit verpflichten, sind � wenn nicht bereits nach geltendem Recht � sp�testens mit Umsetzung der Richtlinie wettbewerbsrechtlich wertlos. Auch hier werden Unternehmen nicht umhinkommen, Wissenstr�ger zu identifizieren und vertraglich zur Geheimhaltung �ber konkret bezeichnete Geheimnisse zu verpflichten.
  • Ermittlung und Klassifizierung des Know-hows
    Eine Herausforderung f�r das Informationsmanagements im Unternehmen wird es sein, nicht nur zu pr�fen, ob Informationen oder Innovationen schutzrechtsf�hig (z.B. Patente) sind. Unternehmensgeheimnisse m�ssen vielmehr selbst�ndig bewertet und �klassifiziert werden. Damit einher gehen Berechtigungen der Mitarbeiter beim Zugang zu diesen Geheimnissen (und zwar nicht nur auf IT-Ebene).
  • Rechtsdurchsetzung
    �ber die Einhaltung eines den EU-Vorgaben gen�genden Know-how-Schutzsystems werden Unternehmen genau wachen m�ssen: Nur wer den Abfluss von Know-how an Dritte bemerkt und sich dagegen wendet, verhilft den Unternehmensinteressen zum Durchbruch. Dazu geh�rt die �berwachung, Abmahnung und gegebenenfalls gerichtliche Inanspruchnahme von Wettbewerbern, die sich der Informationen eines Konkurrenzunternehmens bem�chtigt haben.
Unter Compliance-Gesichtspunkten wird die Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Richtlinie kein kurzfristiges Projekt sein. Sie erfordert eine Sensibilisierung der Mitarbeiter, bietet gleichzeitig aber auch die Chance die Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Complianceabteilungen mit den Fachabteilungen zu vertiefen und Geheimnisse dadurch effektiv zu sch�tzen. Es gilt: Was der Wettbewerber nicht kennt, kann er auch nicht kopieren.

Informationen zum Autor:

David Ziegelmayer ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in K�ln. Er ist als Fachanwalt f�r gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert auf den Schutz von Know-how- und Reputation von Unternehmen.

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück