Das hat eine Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags gezeigt, teil der Informationsdienst des Bundestags jetzt mit. Anlass war vor allem der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz.
Demnach sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die beabsichtigte Schaffung einer neuen Bundesbehörde Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) kritisch. Für die polizeiliche Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität bedeute das keine Verbesserung. Alexander Fuchs von der Staatsanwaltschaft Köln betonte hingegen, der Ermittlungsfokus Geldwäsche helfe, wenn in Bezug auf Geldwäsche auch ohne den Anlass von anderen Vortaten ermittelt werden könne. Daniel Thelesklaf, Chef der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU beim Zoll, führte aus, es sei sinnvoll, präventive und repressive Maßnahmen unter einem Dach zu haben. Das ließe sich mit dem Kampf gegen Geldwäsche vergleichen.
Kilian Wegner, Juniorprofessor für Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sieht fürs erste den Arbeitsauftrag für die neue Behörde ausreichend formuliert. Die Praxis werde jedoch viele Konstellationen zeigen, die noch nicht ausreichend geregelt seien. So sei noch unklar, welche Institution Ansprechpartnerin für ausländische Partner sein soll. Es gebe Fälle, in denen sowohl das neue Ermittlungszentrum als auch das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig seien.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen und das Video der Anhörung sind hier veröffentlicht.
Den Entwurf der Bundesregierung für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz finden Sie hier.
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