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Tax Compliance  
21.05.2019

Jahressteuergesetz 2019: Änderungsflut für die Steuerpraxis

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Jahressteuergesetz 2019: Zahlreiche neue Regelungen und Vorschriften (Foto: v.poth/Fotolia.com)
Auf die Tax Compliance kommt eine Fülle neuer Normen zu, die im „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ geplant sind.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Mai 2019 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist für Verbände wurde auf den 4. Juni festgelegt. Der Name des Gesetzes ist nur teilweise Programm, denn der Referentenentwurf enthält zwar einige steuerliche Vergünstigungen zur Verringerung der Umweltbelastungen, er beinhaltet jedoch auch zahlreiche andere Aspekte.

Beispiele für Neuregelungen

So ist beispielsweise für ab dem Jahr 2020 angeschaffte betrieblich genutzte „Elektrolieferfahrzeuge” eine Sonderabschreibung von 50 Prozent (im Jahr der Anschaffung) möglich. Das BMF hat in den Gesetzentwurf jedoch auch viele weitere Punkte integriert, weshalb es als verkapptes „Jahressteuergesetz 2019” zu bezeichnen ist. Beispielsweise werden mittels Entgeltumwandlung finanzierte Job-Tickets zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet. Geplant ist auch eine Erhöhung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen (bei Dienstreisen) ab 2020 von 24 Euro auf 28 Euro und von 12 Euro auf 14 Euro.

Bekämpfung des Gestaltungsmissbrauchs

Ferner erfolgen aus Compliance-Sicht wichtige Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des EuGH. Dies sind insbesondere die so genannten Quick Fixes, d. h. dringend umsetzungsbedürftige Maßnahmen im Mehrwertsteuersystem der EU:

  • Direktlieferung bei Lieferung in ein Konsignationslager,
  • Reihengeschäfte und
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen.

Der Referentenentwurf mit dem Bearbeitungsstand 08. Mai 2019 hat einen Umfang von 238 Seiten und ist hier einsehbar.

Tax Compliance

Jürgen R. Müller, Christian Fischer

Im Umfeld verschärfter Straferwartung bei Steuerhinterziehung und allgemein erhöhter Sensibilität für legale Steuergestaltung ist die sorgfältige Beachtung steuerlicher Verpflichtungen für Unternehmen essenziell. Wie ein wirksames Tax Compliance-Management-System (Tax CMS) zur Einhaltung steuerlicher Regelungen beiträgt und wie steuerliches Fehlverhalten schneller erkannt und effektiv beseitigt werden kann, beschreiben Jürgen R. Müller und Christian Fischer.

Regelverstöße systematisch vermeiden

Das Handbuch bietet einen detaillierten Überblick über die sieben Grundelemente eines Tax CMS sowie dessen Implementierung und Prüfung nach dem IDW PS 980. Erläutert werden

  • steuerrechtliche Pflichten (insbesondere nach AO und UStG) und steuerstrafrechtliche Sanktionen (z.B. nach OWiG und StGB) gegen Unternehmen,
  • umsatzsteuerliche Probleme im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrug, die Vorschrift en zur Rechnungsstellung, Umsatzsteuer-Nachschau und Umsatzsteuer-Sonderprüfung,
  • spezielle steuerliche Fragen zu verdeckter Gewinnausschüttung, Verrechnungspreisen, unwirksamen Rechtsgeschäft en (auch Scheinunternehmen, Basisgesellschaft en, Briefkastenfirmen), Empfängerbenennung und viele weitere bedeutende steuerliche Problemkreise,
  • Empfehlungen bei Non-Compliance.

Ein perfektes Handbuch, um steuerliche und steuerstrafrechtliche Risiken aufzudecken.


(ESV/mb, uw)
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