Der Standard IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ (Related Party Disclosures) soll Berichtspflichten für Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, vereinfachen.
Bestimmte related party–Beziehungen, die sich aus einer Beteiligung des Staates an Privatunternehmen ergeben, sind von einigen im geänderten Standard genannten Angabepflichten nach IAS 24 ausgenommen. Darüber hinaus wurde die Definition der nahe stehenden Unternehmen und Personen grundlegend überarbeitet.
Der geänderte Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2011 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung möglich ist.
Weitere Informationen: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.