Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 09.09. die Neufassungen der IDW Prüfungsstandards „Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (IDW PS 203 n.F.)“ und „Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer (IDW PS 303 n.F.) verabschiedet.
IDW PS 203 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 560 (Redrafted) „Subsequent Events“ um. Gegenüber den bisherigen Anforderungen ist v.a. neu, dass im Fall der Nachtragsprüfung im Bestätigungsvermerk bei der zweiten Datumsangabe nunmehr zwingend darzustellen ist, auf welche Änderung des ursprünglichen Abschlusses sich das zweite Datum bezieht.
IDW PS 303 n.F. setzt die Anforderungen des ISA 580 (Revised and Redrafted) „Written Representations“ um. In IDW PS 303 n.F. wird erstmals geregelt, dass der Abschlussprüfer, sofern er erhebliche Zweifel an der Integrität der gesetzlichen Vertreter hat und deshalb zu dem Schluss gelangt, dass die Erklärung zur Vollständigkeit der gegebenen Informationen oder der Nachweis der Gesamtverantwortung für die Rechnungslegung nicht verlässlich ist oder sofern die gesetzlichen Vertreter diese Erklärungen nicht abgeben, den Bestätigungsvermerk zu versagen hat.
IDW PS 203 n.F. und IDW PS 303 n.F. sind anzuwenden bei Prüfungen von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2009 beginnen. Die erstmalige Veröffentlichung der Neufassung erfolgt in Heft 10 der IDW Fachnachrichten.
Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
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