Dazu zählen bereits seit Oktober 2020 Frankreich und Belgien. Schottland und Portugal zogen jetzt nach. In Deutschland wird aktuell intensiv über verbindliches Homeoffice in sinnvollen Fällen debattiert. Eine „weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten“ angesichts der pandemischen Lage ist nun im Beschluss von Bund und Ländern vom 19.1.2021 verankert.
Dazu wird das Bundesarbeitsministerium „eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen“, heißt es im Beschluss. Und: „Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen.“
Öffentliche Verkehrsmittel sind für viele Menschen in der aktuellen Hochphase der Pandemie eine Zumutung. Fahrrad oder Auto sind dann jahreszeitbedingt bei vereisten und verschneiten Straßen und widrigen Wetterbedingungen keine Alternativen bzw. erschweren vielerorts den Weg zum und vom Büroarbeitsplatz. Wer von zuhause aus arbeiten kann und will, sollte diese Option bekommen, lautet die immer öfter zu hörende Devise. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier richtete am 15.1.2021 einen dringenden Appell an Unternehmen, Personalverantwortliche und Führungskräfte: „Ermöglichen Sie das Arbeiten von zuhause.“ Viele Arbeitskontakte ließen sich digital gestalten. Das sei nicht immer ideal, aber es schütze vor Ansteckung. Dazu Steinmeiers Aufruf an alle Beschäftigten: „Wenn Sie die Möglichkeit haben und es bisher noch nicht tun, arbeiten Sie im Homeoffice. Gehen Sie nicht ins Büro, wenn Sie nicht zwingend müssen.“ Jede Fahrt zur Arbeit in der S-Bahn oder im Bus, die sich vermeiden lasse, helfe. „Diejenigen, die von zuhause aus arbeiten können, die sollten es jetzt tun.“ Bund und Länder hatten Unternehmen bereits im Oktober eindringlich aufgefordert, „wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zuhause zu ermöglichen“.
Homeoffice, Mobiles Arbeiten, Telearbeit, Heimarbeit |
Alternativen zum Büroarbeitsplatz gewinnen nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie an Bedeutung. Die Arbeit im Homeoffice etwa kann Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und lange Pendelzeiten ersparen. Arbeitgeber benötigen unter Umständen weniger Bürofläche, wenn sich durch das Homeoffice mehrere Beschäftigte die Büroarbeitsplätze teilen. Doch wie steht es um die Abgrenzung zwischen Homeoffice, mobiler Arbeit, Telearbeit und Heimarbeit? Auf die Unterschiede weist die IHK Berlin hin:
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Innerhalb der Bundesregierung steht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für ein Gesetz zur mobilen Arbeit zur Diskussion. Ein erster Entwurf sah einen Homeoffice-Anspruch von 24 Tagen pro Jahr vor, wurde jedoch vom Bundeskanzleramt verworfen. In der Fassung vom 26.11.2020 sind folgende Punkte enthalten:
Seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt eine Stichpunktsammlung für einen Gegenvorschlag zum BMAS-Gesetzentwurf vor. Zu den Stichpunkten zählen:
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat am 12.1.2021 einen Antrag mit dem Titel „Homeoffice-Gebot und Arbeitsschutz in der Pandemie konsequent durchsetzen“ gestellt. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern,
Am 20.8.2020 trat die Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregel in Kraft – koordiniert von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und erarbeitet von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium. Darin werden Arbeitgeber verpflichtet, „Maßnahmen zu ergreifen, die die Anzahl ungeschützter Kontakte zwischen Personen (auch indirekter Kontakt über Oberflächen) sowie die Konzentration an luftgetragenen Viren in der Arbeitsumgebung soweit wie möglich verringern“. Zum Homeoffice heißt es in der Arbeitsschutzregel:
Das BMAS geht in der Broschüre „Kurzexpertise – Verbreitung und Auswirkungen von mobiler Arbeit und Homeoffice“ mit Stand September 2020 auf neue Formen flexiblen Arbeitens ein. Was bei pandemiebedingtem Homeoffice steuerlich absetzbar ist, hat der Lohnsteuerhilfeverein zuletzt mit Update vom 14.12.2020 zusammengefasst.
Lesen Sie im zweiten Teil dieses Beitrags, inwiefern generelle Homeoffice-Möglichkeiten geplant und gewünscht sind und wie sich neue Arbeitsformen chancenorientiert gestalten lassen.
(ESV/fab)
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Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht | 26.01.2021 |
Mobiles Arbeiten: Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo es möglich ist | |
Arbeitgeber in Deutschland sind ab dem 27.1.2021 verpflichtet, Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen – überall dort, wo es möglich ist, und sofern die Tätigkeiten es zulassen. mehr … |
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