Weiterführende Literatur |
Herkömmliche E-Mails sind für sensible Kommunikation denkbar ungeeignet. Dennoch gibt es immer wieder Unternehmer, die vertrauliche Unterlagen per E-Mail weiterleiten – ob auf Wunsch des Kunden oder aus purer Bequemlichkeit. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften für viele Berufsgruppen eindeutig: Nur mit Verschlüsselung. Über diese Thematik schreibt Sue Holl in ihrem Beitrag E-Mail-Verschlüsselung für Berufe mit Verschwiegenheitspflicht, erschienen in der Ausgabe 6/2016 der Zeitschrift PinG – Privacy in Germany. Auch interessant: EuGH: Speicherung dynamischer IP-Adressen zur Abwehr von Cyberattacken kann zulässig sein |
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