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Entwaldungsverordnung  
29.09.2025

Gesetzentwurf zur EUDR noch in Abstimmung – Fokus auf Null-Risiko-Variante

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
. Große und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen. (Foto: Pasko.Maksim/stock.adobe.com)
Die nationale Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) kommt nur schleppend voran.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen befindet sich der Gesetzentwurf zur EUDR derzeit in der Hausabstimmung im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Ein Kabinettsbeschluss steht damit weiterhin aus, obwohl die Verordnung ab 30. Dezember 2025 anzuwenden ist.

Hintergrund

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in Verkehr bringen oder exportieren, nachzuweisen, dass diese entwaldungsfrei und legal produziert wurden. Große und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen; für kleine Unternehmen gelten verlängerte Fristen.

Null-Risiko-Variante

Gemäß Koalitionsvertrag setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine „Null-Risiko-Variante“ ein. Sie soll den bürokratischen Aufwand für Produkte aus Herkunftsländern mit nachweislich geringem Entwaldungsrisiko und vernachlässigbarem Risiko illegaler Produktion verringern, ohne die Wirksamkeit der Verordnung zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung appelliert an die EU-Kommission, kurzfristig Vorschläge zur Umsetzung vorzulegen.

Handreichung

Das BMLEH verweist auf eine Handreichung zur Anwendung der EUDR (Januar 2025) und auf Beratungsangebote durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Länder. Die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) soll das Informationsangebot ergänzen.

Ausblick

Die EUDR gilt als EU-Verordnung unmittelbar, nationale Regelungen betreffen vor allem Zuständigkeiten und Kontrollen. Unternehmen sollten spätestens jetzt mit der Risikobewertung und Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferketten beginnen, um die Anforderungen bis Ende 2025 zu erfüllen. Eine Risikodifferenzierung (Null-Risiko-Kategorie) könnte Pflichten reduzieren, ist jedoch noch nicht beschlossen.

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Herausgegeben von Dr. Oliver Bungartz

Die zunehmende Vernetzung globaler Lieferketten, technologischer Wandel und volatile Marktbedingungen stellen Unternehmen vor immer komplexere Entscheidungen. Das Risikomanagement in Supply Chains wird damit zur hoch dynamischen, proaktiv zu gestaltenden Kernfunktion, um langfristig wettbewerbsfähig und resilient zu bleiben. Orientiert am global anerkannten COSO-Rahmenwerk entwickelt das Expertenteam um Oliver Bungartz hierfür einen prägnanten Leitfaden:

  • Grundlagen und Prozess des Risikomanagements: Betriebswirtschaftlich, regulatorisch und methodisch
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  • Risiken in der Ausführung: Analyse und Steuerung operationeller Risiken entlang der Wertschöpfungskette
  • Risikoinformation, -kommunikation und -berichterstattung: Insbesondere zum Stellenwert der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Überwachung der Leistung: Prüfung, Evaluierung und kontinuierliche Prozessverbesserung

Der anschließende Methodenteil stellt konkrete Instrumente und Techniken des Risikomanagements vor, mit denen sich Lieferketten nachhaltig stärken lassen.

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