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Geldwäscheprävention im Urteil der Experten

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention wird in Kürze Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses sein. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen nach Angaben der Bundesregierung schärfer sanktioniert werden. Damit wolle man mehr Meldungen erreichen.

Bereits fahrlässiges Handeln solle künftig für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit genügen. Die Zahl der Meldungen besonders aus dem "Nichtfinanzsektor" sei bisher nur gering.

Mit dem Gesetzentwurf (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 2. August 2011) sollen unter anderem die Empfehlungen der "Financial Action Force on Money Laundering" ( FATF) umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen nach Angaben der Regierung die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den "Nichtfinanzsektor" (unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen. Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen "unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen" erschwert werden. Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, "so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners oder des „wirtschaftlich Berechtigten“ nicht möglich ist". Dabei weist die Regierung darauf hin, dass eine Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz nichts mit einer Strafanzeige zu tun hat.

Die Anhörung findet am 19. Oktober 2011 statt. Eingeladen sind insgesamt 27 Sachverständige, darunter Vertreter der Wirtschaftsprüferkammer, der BaFin, des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. und des Bundeskriminalamts.

Weitere Informationen: Deutscher Bundestag

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